Der Film ist ein wichtiges Kultur- und Wirtschaftsgut. Erhalt und Entwicklung deutscher Filmkultur sind nur möglich auf der Basis einer funktionierenden Filmwirtschaft. Dieses Ziel ist in Deutschland – wie auch sonst in Europa und mit Ausnahme des US-amerikanischen Films auch in Übersee – nur durch öffentliche Förderung erreichbar. Bund und Bundesländer haben deshalb ein hohes Interesse daran, den Film- und Medienstandort Deutschland durch Förderung einer leistungs- und wettbewerbsfähigen Film- und Medienwirtschaft zu stärken.

Der Bund tut dies – gestützt auf Artikel 74 Nr. 11 Grundgesetz (Recht der Wirtschaft) – mit Hilfe des Filmförderungsgesetzes (FFG). Zur Durchführung der Zielsetzungen des Gesetzes ist die Filmförderungsanstalt (FFA) mit folgenden Aufgaben gegründet worden:

 

  • Steigerung der Qualität des deutschen Films auf breiter Grundlage,
  • Verbesserung der Struktur der Filmwirtschaft,
  • Pflege der Zusammenarbeit zwischen Film und Fernsehen,
  • Unterstützung der Verbreitung und marktgerechten Auswertung
    des deutschen Films im In- und Ausland,
  • Hinwirkung auf eine Abstimmung und Koordinierung der
    Filmfördermaßnahmen von Bund und Ländern.

Das Gesetz fußt auf dem Grundsatz, dass alle, die vom Kinofilm profitieren, auch einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung der Produktion und Verbreitung des Kinofilms zu leisten haben. Das FFG sieht deshalb eine gesetzliche Abgabe der Filmtheater und Videoprogrammanbieter sowie freiwillige Beiträge der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten und der privaten Fernsehveranstalter vor. Die Filmförderung durch die Filmförderungsanstalt wird damit im wesentlichen nicht aus Steuermitteln, sondern von der Filmwirtschaft selbst finanziert.

Die Mittel werden von der Filmförderungsanstalt auf der Grundlage des Filmförderungsgesetzes verwaltet und erreichten im Jahre 2002 eine Höhe von rd. 132 Mio. EUR. Die FFA ist eine Bundesanstalt des öffentlichen Rechts. Sie führt ihre Geschäfte nach Maßgaben des aus Mitgliedern aus Bundestag und Bundesrat sowie von Vertretern der Bundesregierung, der Sparten der Film- und Videowirtschaft, von ARD und ZDF, dem Verband privater Rundfunk- und Telekommunikation, IG Medien und Deutscher Journalistenverband e.V. sowie der evangelischen und katholischen Kirche zusammengesetzten Verwaltungsrats. Aus Mitgliedern des Verwaltungsrats wird ein Präsidium unter der Leitung des Vorsitzenden des Verwaltungsrats gebildet, das die Tätigkeit des Vorstands überwacht

Förderbereiche

  • Produktionsförderung von programmfüllenden Filmen
    (Referenz- und Projektförderung) und Kurzfilmen
  • Drehbuchförderung
  • Absatzförderung (Referenz- und Projektförderung)
  • Filmabspiel (Referenz- und Projektförderung, Zusatzkopienförderung)
  • Videoförderung (Programmanbieter- und Videothekenförderung)
  • Förderung filmberuflicher Fortbildung
  • Förderung von Rationalisierungs- und Innovationsmaßnahmen
  • Finanzierung von Werbemaßnahmen für den deutschen Film
    im In- und Ausland

 

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REGIERUNGonline  Quelle:
   REGIERUNGonlineDie Beauftragte der Bundesregierung
für Kultur und Medien (BKM)

Filmförderer:

 

Filmförderungsanstalt www.ffa.de
Hessische Filmförderung www.hessische-filmfoerderung.de
Filmstiftung NRW www.filmstiftung.de
Filmbüro NordrheinW www.filmbuero-nw.de
FilmFernsehFonds Bayern www.fff-bayern.de
Filmbüro Bremen www.filmbuero-bremen.de 
Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen www.nord-media.de
Kulturelle Filmförderung Mecklenburg-Vorpommern www.film-mv.de
MSH Gesellschaft zur Förderung audiovisueller
Werke in Schleswig-Holstein
www.m-s-h.org
Filmboard Berlin-Brandenburg www.filmboard.de
Film & Medienbüro Niedersachsen www.filmbuero-nds.de
Exportunion www.german-cinema.de
MEDIADesk www.mediadesk.de
Stiftung Kuratorium junger deutscher Film www.kuratorium-junger-film.de
Filmförderung Hamburg www.filmfoerderung-hamburg.de
Mitteldeutsche Medienförderung www.mdm-online.de
Medien- und Filmgesellschaft
Baden-Württemberg
www.mfg.de
Kulturelle Filmförderung Schleswig- Holstein www.infomedia-sh.de