Haftpflichtschutz für Drohnen und Copter

Weltweite Flüge mit Drohnen sind mit 50 Millionen Euro versichert

Die Zahl der Drohnen steigt rasant. Über 500.000 solcher Fluggeräte gab es laut der Deutschen Flugsicherung bereits 2017 in Deutschland. Bis zum Jahr 2020, so Prognosen, wird sich die Zahl verdreifachen. Steigender Flugverkehr bedeutet auch steigende Risiken. Was vielen Drohnen-Neulingen nicht immer bewusst ist: Wenn ihr Gerät einen Schaden verursacht, müssen sie unabhängig von der Ursache dafür haften.

„Das deutsche Luftverkehrsgesetz verpflichtet alle Drohnenflieger eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ohne Versicherung, und das gilt auch für Hobbypiloten, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Sofern eine private Haftpflichtversicherung vorhanden ist, empfiehlt es sich diese zu prüfen: Leider decken die Policen häufig nicht ausreichend die Risiken beim Fliegen mit Drohnen ab. Wer mit einer Drohne fliegt, sollte zu einem Versicherer wechseln, der sein Vertragswerk zum Thema Drohne auf dem aktuellen Stand hat. Hierbei sollte auch der Einsatz im Ausland für den Urlaub abgesichert sein“, kommentiert Drohnenexperte Thomas Radetzki.

Das Hamburger Unternehmen HAFTPFLICHT HELDEN hat für den Fall der Fälle gemeinsam mit Flug- und Versicherungsexperten eine umfassende Lösung für den Haftpflichtschutz von Drohnen- und Copterpiloten erarbeitet.

Im neuen Drohnen & Copter Haftpflichtschutz sind die Risiken im Pilotenalltag mit 50 Millionen Euro abgesichert, inklusive Best Schutz Garantie. Das Besondere: Dieser Schutz gilt nicht nur in Deutschland, sondern sichert Schäden weltweit ab, sogar in den USA und Kanada. Natürlich muss man sich dabei an geltende Regeln halten, wie beispielsweise die Kennzeichnungspflicht des Fluggerätes sowie das Beachten von Flugverbotszonen über Menschenansammlungen, Industrieanlagen und Flugplätzen.

Obwohl sich die Leistungen von HAFTPFLICHT HELDEN klar an Hobbypiloten richten, sind für Drohnen bis zu einem Gewicht von fünf Kilogramm auch nebenberufliche Tätigkeiten, wie zum Beispiel das Filmen und Fotografieren auf Hochzeiten oder Einnahmen durch einen YouTube-Kanal bis zu einem Umsatz von 20.000 Euro im Jahr, abgesichert.

Mit der Best Schutz Garantie wird sichergestellt, dass der Schutz immer den besten Leistungen am Markt entspricht. Der Schutz kostet 39 Euro pro Jahr und gilt für bis zu drei Fluggeräte.

Quelle: Haftpflicht Helden Pressemitteilung

Green Film Shooting

Green Film Shooting bietet der Medienindustrie eine Plattform, um sich weltweit über Ansätze für nachhaltiges Wirtschaften informieren zu können. Die inhaltliche Bandbreite reicht dabei von grün produzierten Kino- und Fernsehfilmen, Serien und Werbespots über Broadcast-Technologien, energieeffizienten Kinos und smartem IT-Management.

Green Film Shooting fungiert zugleich als ein Forum, in dem sich engagierte Medienschaffende über nachhaltiges Handeln wechselseitig austauschen können, um neue Ansätze zu entdecken und ihre Erfahrungen miteinander zu teilen. Die Maßnahmen, Modelle und Methoden sind dabei sehr unterschiedlich. In unserem vielfältigen Europa entwickeln inzwischen viele Länder ihren eigenen CO2-Rechner.

Quelle: greenfilmshooting.net

Der “grüne Drehpass” – Auszeichnung für umweltfreundliche Dreharbeiten

GRÜNER DREHPASS

(© FCHSH)

Der Grüne Drehpass wird nationalen und internationalen Produzenten projektbezogen von der Film Commission Hamburg Schleswig-Holstein (FCHSH) ausgestellt, die ihren Film am Standort nachweislich umweltbewusst drehen. Über das von Hamburg als europäischer Umwelthauptstadt 2011 zertifizierte Gütesiegel für Film- und TV-Produktionen, gibt die FCHSH Handlungsempfehlungen, wie man am Set den Energieverbrauch reduzieren und Müll vermeiden kann.

Zweck

Durch die Registrierung bei der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein wird die Professionalität der jeweiligen Produktion hervorgehoben, was die Kommunikation mit den Motivgebern erleichtern kann. Zugleich vereinfacht der Grüne Drehpass die Kooperation mit städtischen Genehmigungsgebern. Für die Produktionen ist der Grüne Drehpass eine Auszeichnung, mit der sie ihren Beitrag für den Umweltschutz nachhaltig dokumentieren und kommunizieren können.

BENUTZUNG

Neben der Funktion als Auszeichnung wird der grüne Drehpass in Hamburg bei öffentlichen Motivgebern und Polizei im Rahmen der Beantragung von Drehgenehmigungen / Sondernutzungen und Halteverbotszonen für Dreharbeiten eingesetzt (Eintragung der Drehpassnummer im Motivbogen).

Hinweis: Mit dem Drehpass ist keine inhaltliche Überprüfung der Produktion verbunden. Der Drehpass hat keine Auswirkungen auf den Umfang oder Einschränkungen von Drehgenehmigungen, behördliche Anweisungen oder sonstige Auflagen. Eine Haftung der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein für den Inhaber des Drehpasses ist in jeder Hinsicht ausgeschlossen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Filmförderung Hamburg Schleswig- Holstein. Der Drehpass ist kein Ersatz für die Drehgenehmigungen.

Wer bekommt ihn?

Jede Produktion, die nachweist, »grün« zu drehen, kann den Pass bekommen. Bei kurzen Dreharbeiten von z.B. Kurz-, Image- und Werbefilmen sowie Showformaten kann nach einer Beratung durch die Film Commission der Grüne Drehpass firmenbezogen beantragt werden. Dem Antragsformular sind neben den Angaben zu Produktionsfirma, Drehzeit, Stabliste und aktuellem Drehbuch sowie täglicher Dispo eine Liste einzureichen mit Angaben, wie der Produzent konkret bei mindestens vier von sechs folgenden Handlungsfeldern den Energieverbrauch seiner aktuellen Produktion senken und umweltbewusst drehen wird:

  • AUSSTATTUNG
    Die Reduzierung von Elektromüll; Recycling in der Ausstattung (z.B. durch die Hanseatische Materialverwaltung) und die Verwendung von ökologisch unbedenklichem Material bei Requisiten und Ausstattung.
  • CATERING
    Die Verwendung von regionalen und saisonalen Produkten und Mehrweggeschirr. Die Vemeidung von Plastikbechern und -flaschen sowie ein nachhaltiges Abfallmanagement.
  • PRODUKTIONSBÜRO
    Vermeidung von Druckerzeugnissen, Verwendung von umweltfreundlichem Papier und doppelseitiges Bedrucken, Nutzung elektronischer Dispo. Benennung eines Umweltbeauftragten für die gesamte Produktion, strikte Mülltrennung sowie Ökostrom im Büro.
  • TRANSPORT, MOBILITÄT
    Bildung von Fahrgemeinschaften und, soweit möglich, Einsatz von E-Cars und Hybridfahrzeugen, Vermeidung von Flugreisen.
  • LICHT, TECHNIK
    Verwendung von energieeffizienter Lichttechnik und festen bzw. wiederaufladbaren Stromquellen am Set, Vermeidung von Generatoren.
  • ERSTELLUNG EINER CO2-BILANZ
Beantragen

Antrag Grüner Drehpass           Grüner Drehpass Best Practice Guide

Kontakt

Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein
Friedensallee 14-16, 22765 Hamburg

Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein
Filmwerkstatt Kiel
Haßstr. 22, 24103 Kiel

Quelle: Film Commission Hamburg Schleswig-Holstein (FCHSH)

Stellungnahme aller deutschen Filmförderungen zum Thema “Grünes Drehen”

Die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Filmförderungen auf Bundes- und Länderebene haben sich in einer internen Runde am 24. November 2017 in München ausführlich mit dem Thema „Grünes Drehen“ befasst und eine gemeinsame Stellungnahme formuliert.

Vielen Produzenten ist es ein Anliegen, umweltschonend und klimafreundlich zu produzieren. Allerdings herrscht vereinzelt noch Unklarheit darüber, ob die damit verbundenen höheren Kosten in der Kalkulation von geförderten Filmen angesetzt werden können und damit förderfähig sind.

Die Filmförderungen erkennen Ansätze für nachhaltiges Produzieren an und stellen damit klar, dass sie die Mehrkosten für “Grünes Drehen” auch förderrechtlich mittragen.

Allerdings führt “Grünes Drehen” nicht zwangsläufig zu höheren Kosten. Inzwischen gibt es Entwicklungen und Techniken, die es erlauben, sowohl ressourcenschonend als auch kostensparend zu arbeiten. Entstehen gleichwohl Mehrkosten durch umweltfreundliches Drehen, können diese in die Kalkulation der Herstellungskosten aufgenommen werden.

Die Förderinstitutionen erkennen diese Kosten im Rahmen ihrer Richtlinien an und finanzieren sie im Falle einer Förderung anteilig mit. Das ist heute bereits gängige Praxis, aber noch nicht allen Produktionsunternehmen bekannt.

Mit dieser Stellungnahme möchten die Förderinstitutionen zur Bekanntmachung beitragen und ihren Beitrag dazu leisten, dass umwelt- und klimafreundliche Aspekte in der Filmproduktion mehr und mehr Berücksichtigung finden können.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Film- und Medienstiftung NRW
FilmFernsehFonds Bayern
Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein
Filmförderungsanstalt
HessenFilm und Medien
Medienboard Berlin-Brandenburg
MFG Filmförderung Baden-Württemberg
Mitteldeutsche Medienförderung
nordmedia – Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen

Gut zu wissen "Der Drehplan"

Ohne Drehplan kann man keinen Fim machen. Doch er will gewissenhaft gemacht sein. Was gehört auf diesen Plan? Wieviel Arbeit darf oder muß er machen? Wie verhält es sich mit der Planung von Spezial Effekten?

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Mit freundlicher Genehmigung von Lutz Dieckmann
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