Neues FFA-Serviceportal geht an den Start

Die FFA startet mit einem neuen digitalen Antragssystem in das kommende Förderjahr. Voraussetzung für die Nutzung des FFA-Serviceportals ist die Registrierung – erst nach Freischaltung des Accounts kann das Portal genutzt werden. Die FFA empfiehlt daher eine frühzeitige Registrierung. Eine Antragstellung nach dem aktuell gültigen FFG ist in einigen Bereichen bereits möglich, z. B. bei Referenzförderung und Sperrfristverkürzung.

„Das neue Serviceportal ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer serviceorientierten FFA. Wir freuen uns sehr, in Kürze eine vollständig digitale und damit papierlose und unbürokratische Antragstellung und -bearbeitung anbieten zu können“, so FFA-Vorstand Peter Dinges. „Der Start unseres Serviceportals ist neben den anstehenden internen Veränderungen und Herausforderungen bei der Reform der Filmförderung auf Bundesebene eines der wichtigsten Projekte für unser Haus. Unabhängig vom weiteren Verlauf der Ereignisse ist das Portal ab sofort für Registrierungen freigeschaltet. Die FFA ist fit für die digitale Förderzukunft!“

Aktuelle Fördernehmer*innen sowie künftige Antragsteller*innen bzw. Unternehmen müssen sich zur Nutzung des Serviceportals (portal.ffa.de/start) neu registrieren und ihre Stammdaten hinterlegen. Detaillierte Informationen zur Registrierung sind hier zu finden.

Die Prüfung der Stammdaten und die Freischaltung eines Accounts bei der FFA kann einige Tage in Anspruch nehmen. Ein Antrag auf Förderung nach dem bestehenden FFG ist dann für folgende Bereiche möglich:

  • Zuerkennung Referenzmittel für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme
  • Verwendung Referenzmittel für Vorkosten
  • Verwendung Referenzmittel für Minimumgarantien
  • Verwendung Referenzmittel für die nicht nur kurzfristige Aufstockung des Eigenkapitals (Produktion, Verleih)
  • Sperrfristverkürzung
  • Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Bereits eingereichte Förderanträge und sonstige Anträge sowie laufende Verwaltungsverfahren der freigeschalteten Antragsteller*innen werden von der FFA stufenweise in das neue Portal übertragen. Auch das Nachreichen von Informationen und Unterlagen, die Abfrage des Bearbeitungsstatus oder die Beantragung von Fristverlängerungen erfolgen zukünftig über das neue Tool. Die FFA wird künftig alle Bewilligungsbescheide über das Serviceportal versenden.

Zum Download: Das FFA-Serviceportal: Erste Schritte und das Wichtigste auf einen Blick

Zum FFA-Serviceportal (optimiert für Desktop-Ansicht)
Quelle: FFA Pressemitteilung Berlin, 19. November 2024
Foto: Bildschirmdarstellung Portal

Filmförderung nach dem Filmförderungsgesetz (FFG)

Der Film ist ein wichtiges Kultur- und Wirtschaftsgut. Erhalt und Entwicklung deutscher Filmkultur sind nur möglich auf der Basis einer funktionierenden Filmwirtschaft. Dieses Ziel ist in Deutschland – wie auch sonst in Europa und mit Ausnahme des US-amerikanischen Films auch in Übersee – nur durch öffentliche Förderung erreichbar. Bund und Bundesländer haben deshalb ein hohes Interesse daran, den Film- und Medienstandort Deutschland durch Förderung einer leistungs- und wettbewerbsfähigen Film- und Medienwirtschaft zu stärken.

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Filmunternehmen an der Börse

März 2000 waren etwa 20 Unternehmen aus der Medienbranche am neuen Markt gelistet. Trotz der zwischenzeitlichen Turbulenzen bietet die Börse weiterhin jungen, innovativen Unternehmen eine geeignetes Umfeld um erforderlichen Investoren für die Herstellung und Vermarktung ihrer Produktionen zu finden.
Junge Unternehmen sollten vor Gang an die Börse sorgfältig prüfen, ob auch ihr Vorhaben und ihre Ziele aus der Perspektive des Kapitalmarkts ausreichend attraktiv sind.

Unternehmen: Bereich: Symbol: WKN:
BKN International Zeichentrickfilme BKQ

529070

 
ist auf Produktion, Vertrieb, Lizenzierung und Marketing von Fernsehprogrammen für Kinder spezialisiert.

CineMedia Film

Filmdienstleistungen

CIW

543300

 

Constantin Film

Filmproduktion

CFA

580080

tätig in den Bereichen Film- und Videoproduktion sowie Verleih und betreibt außerdem eigene Kinos.

 

Das Werk

Filmbearbeitung

DWE

541200

nicht mehr an der Börse notiert.

EM.TV & Merchandising

Lizenzen/Produktion

EV4

914720

Neben der Produktion von Programmen und Spielfilmen für Kinder und Jugendliche gehört der internationale Handel mit TV Rechten und das Merchandising zu den Kerngeschäften.

F.A.M.E.

Film-Musikproduktion

FAM

518510

Hauptgeschäftsbereiche sind neben der Filmproduktion der Filmlizenzhandel sowie Musikproduktion und -verwertung.

 

Igel Media

TV-Produktionen

A0BVUP

A0BVUP

handelt und vertreibt schwerpunktmäßig Lizenzrechte für Film-, Fernseh- und Videoprogramme TV-Sender.

 

IM Internationalmedia

Filmrechte

IEM

548880

 

Intertainment

Filmlizenzhandel

ITN

622360

 

Kinowelt Medien

Lizenzenhandel

KNM

628590

 

Odeon Film

Film- & Fernsehproduktion

ODE

685300

ProSiebenSat1 Media

Fernsehsender

PSM

777117

 

RTV Family Entertainment

Filmproduktion/ Handel

RTV

540891

 

Senator Entertainment

Filmproduktion

SMN

722440

 

Splendid Medien

Filmlizenzhandel

SPM

727950

Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit ist der Erwerb sowie die Auswertung und Vermarktung von Filmrechten im deutschsprachigen Raum.

Team Communications

TV-Produktionen

TME

917002

nicht mehr an der Börse notiert.

TV Loonland

Trickfilmproduzent

TVO

534840

produziert Zeichentrickfilme und vermarktet europaweit TV-Programme für Kinder und Familien.

VCL Film + Medien

Filmrechteauswertung

VFM

509850

Video- und DVD- Programmanbieter

Änderung vorbehalten