FFA-Branchentiger 2024: Referenzförderung für Produktion, Verleih und Kurzfilm

12 Mio. Euro für den Erfolg von Spiel-, Kinder-, Dokumentar- und Kurzfilmen / Constantin Film erfolgreichstes Produktions- wie Verleihunternehmen

Berlin, 5. April 2024 – Für die Produktion und den Verleih neuer Spiel-, Kinder-, Dokumentar- und Kurzfilme vergibt die FFA auch in diesem Jahr Referenzförderung an Unternehmen, deren Filme im Vorjahr an der Kinokasse sowie bei Filmpreisen und Festivals besonders erfolgreich waren. Die bereitgestellten Mittel summieren sich in diesem Jahr auf insgesamt 12.034.656 Euro. Die jeweils erfolgreichsten Produktionsunternehmen und Verleihe sind die „FFA-Branchentiger 2024“.

9,3 Mio. Euro Referenzmittel für 68 Filme entfallen in diesem Jahr auf den Produktions- und 2,1 Mio. Euro für ebenfalls 68 Filme auf den Verleihbereich. 665.000 Euro werden für 52 Kurzfilme, die bei nationalen und internationalen Filmfestivals besonders erfolgreich waren, zuerkannt.

Der höchste einzelne Referenzbetrag wurde für „Die Drei ??? – Erbe des Drachen“, den besuchsstärksten majoritär deutschen Film des Jahres 2023, zuerkannt: Die Produktionsfirmen Deutsche Columbia Pictures Filmproduktion GmbH und Wiedemann & Berg Film GmbH erhalten 712.000 Euro, 105.000 Euro gehen an den Verleih Sony Pictures Entertainment Deutschland GmbH.

Das erfolgreichste Produktionsunternehmen ist wieder die Münchener Constantin Film Produktion GmbH, die für „Rehragout-Rendezvous“ und sechs weitere Titel 1,9 Mio. Euro Referenzfilmförderung für neue Produktionen erhält. Und auch die Constantin Film Vertriebs GmbH kann als Verleih-Branchentiger für den Erfolg von „Sonne und Beton“ und sieben weiteren Titeln nun 428.000 Euro für neue Kinostarts verwenden.

Die meisten Referenzpunkte für Festivalteilnahmen und Auszeichnungen sammelte die im Rahmen der Initiative „Der besondere Kinderfilm“ entstandene Produktion „Mission Ulja Funk“, deren Produktionsfirma In Good Company Films GmbH 180.000 Euro Referenzfilmförderung zuerkannt bekommt.

Kurzfilm-Branchentiger sind die Produzenten Alexander von Piechowski und Muhamed Harawe, die für „Will My Parents Come to See Me“ 41.000 Euro erhalten.

FFA-Referenzfördergelder können von den Produktionsfirmen und Verleihen innerhalb von drei Jahren für neue Kinoprojekte verwendet werden. Die detaillierten Listen der Zuerkennung von Referenzförderung in den Bereichen Produktion, Verleih und Kurzfilm 2023 sind hier abrufbar.

Die Ergebnisse der FFA-Kinoreferenzförderung werden voraussichtlich im Mai bekannt gegeben.

Quelle: FFA News

FFA legt Studie „Top-25-Filmtitel 1. Halbjahr 2023“ vor

Berlin, – Ergänzend zu der Veröffentlichung „Das Kinohalbjahr 2023“ mit den Kino- und Filmergebnissen Januar bis Juni legt die Filmförderungsanstalt FFA nun wieder eine Auswertung der Top-25-Filmtitel des 1. Halbjahres und ihrer Besucher*innen vor.

Die Studie enthält neben soziodemografischen sowie kino- und filmspezifischen Merkmalen der Besucher*innen der einzelnen Top-25-Filme auch Analysen hinsichtlich der Motivation der Kinobesucher*innen, aktuelle Daten zur Altersstruktur sowie zu Haushaltsgrößen, Berufsgruppen und vieles mehr.

Zum Download: Auswertung der Top-25-Filmtitel des 1. Halbjahres 2023 nach soziodemografischen sowie kino- und filmspezifischen Informationen auf Basis des GfK-Konsument*innen-Panels
Das Kinohalbjahr – Kino- und Filmergebnisse Januar bis Juni 2023

Quelle: FFA Pressemitteilung

Flexibler, diverser, nachhaltiger: Hessische Filmförderung geht neue Wege

HessenFilm und Medien stellt sich mit flexibleren Förderbereichen, neuer Jurystruktur und mehr Geld für die Stoffentwicklung neu auf.

Mehr Geld und mehr Zeit für vielfältigere Geschichten, ein erweitertes Förderspektrum und der Abbau bürokratischer Hürden: Die HessenFilm und Medien GmbH stellt sich unter anderem mit einer neuen Förderrichtlinie neu auf. Dazu gehören flexiblere Förderstrukturen, ein Fokus auf den Nachwuchs und auf die Strukturen am Standort. Seit dem 1. Januar sind Produktionen zudem verpflichtet, ökologische Mindeststandards zu erfüllen.

“Wir haben uns gemeinsam das Ziel gesetzt, dass die HessenFilm eine der progressivsten Filmförderungen in Deutschland wird”, erläutert Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn. “Dazu gehören künstlerischer Wagemut, die Förderung junger Talente, Vielfalt, soziale und öko-logische Nachhaltigkeit und transparente Strukturen. Bereits in den vergangenen beiden Jahren hat die HessenFilm und Medien unter der Geschäftsführung von Anna Schoeppe zentrale Herausforderungen erfolgreich angepackt – die neue Förderrichtlinie ist ein großer Schritt in diesem Strategieprozess. Eine wichtige Basis geben wir als Land der HessenFilm, indem wir – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – die Filmförderung von einem Bürgschaftsmodell auf eine Finanzierung durch echte Haushaltsmittel des Landes umgestellt haben. Auch dadurch ist der Fördertopf nun so flexibel, dass er eine Schwerpunktsetzung für die Bedürfnisse des Standortes ermöglicht.”

“Um Filmschaffenden aus Hessen und denen, die in Hessen drehen und produzieren wollen, weiter den Rücken für ihren Erfolg zu stärken und ihnen bestmögliche Bedingungen zu bieten, haben wir unsere Förderung grundlegend neu aufgestellt,” so Anna Schoeppe, Geschäftsführerin der HessenFilm und Medien. “Mit der neuen Richtlinie erhalten Filmschaffende und ins-besondere der filmische Nachwuchs besonders viel Flexibilität für die Entwicklung ihrer Geschichten und können so in Genres oder Formate eintauchen und besser auf einen sich rasch ändernden Markt reagieren. Unsere Förderinstrumente greifen nun zudem noch besser ineinander, was den gesamten Förderprozess verschlankt.”

Fokus auf Stoffentwicklung und Produktionsvorbereitung

Mit einem klaren Fokus auf die Entwicklung von Geschichten setzt die neue Richtlinie der HessenFilm finanziell und konzeptionell verstärkt auf die Stoffentwicklung als Voraussetzung für qualitativ hochwertige Filme und Serien. In Zukunft können Projekte bereits ab der ersten Projektidee eine Förderung erhalten. Die HessenFilm ermöglicht durch ein neues Fördersystem die gleichzeitige Beantragung mehrerer Förderarten – das baut bürokratische Hürden ab und stärkt die Freiräume der Filmschaffenden.

Über Anträge aus dem Bereich Stoffentwicklung entscheidet in Zukunft außerdem eine eigene Jury mit einem spezifischen Blick für diese frühen Projektstadien.

Stärkung des hessischen Nachwuchses und der Strukturen am Standort

Die Möglichkeit der gleichzeitigen Förderung von mehreren Projekten für hessische Nach-wuchsunternehmen bleibt, und zusätzlich erhalten jetzt auch etablierte hessische Produktions-firmen die Möglichkeit einer Paketförderung von bis zu fünf Projekten. Mit dieser Strukturfördermaßnahme wird der Übergang von jungen Produktionsunternehmen zu einem sich am Markt etablierten Unternehmen gefördert.

Der erforderliche Hessen-Effekt (Betrag der Fördersumme, der in Hessen ausgegeben werden muss) wird bei Filmen mit Produktionskosten von über 1,5 Millionen Euro von 150 Prozent auf 125 Prozent gesenkt. Unnötige Umzüge von Dreharbeiten werden so vermindert, eine grünere Filmproduktion gefördert. Ökologische Mindeststandards sind seit 1. Januar 2022 verpflichtend.

Mit dem Erfolgsdarlehen können Produzentinnen und Produzenten, die ein gefördertes Projekt abgeschlossen haben, die eigentlich zurückzuzahlenden Fördermittel für ein neues Projekt ver-wenden. Das fördert langfristige Beziehungen zum Standort.

Mehr Geld für Filmkultur, mehr Vielfalt 

Das Land hat die zur Verfügung stehende Summe für die Festivalförderung 2022 um weitere 550.000 Euro erhöht und damit bereits die im Koalitionsvertrag zugesagte Verdoppelung zu 2019 erreicht. Die Erhöhung soll auch die faire Bezahlung der Mitarbeitenden sicherstellen. Jährliche Festivals können zudem eine Festbetragsfinanzierung beantragen, um zuverlässiger planen zu können.

Mit dem Haushalt 2022 erhält die HessenFilm und Medien erneut zusätzliche Mittel für die Unterstützung der Kinos im ländlichen Raum. Auch 2022 können so in Verbindung mit dem Programm Ins Freie! wieder zahlreiche Kino-Open-Air-Veranstaltungen stattfinden. So wird die Struktur der Kinos nachhaltig gestärkt.

Die Medienförderung (zuvor: Innovative digitale audiovisuelle Inhalte) wird erweitert. Digitale oder audiovisuelle Projekte wie Virtual und Augmented Reality, Webserien oder Games können nun auch Projektförderung beantragen (maximale Fördersumme 50.000 Euro).

Die neue Richtlinie legt ein besonderes Augenmerk auf die Vielfalt vor und hinter der Kamera. Auch die Jurymitglieder und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HessenFilm sensibilisieren sich in Anti-Diskriminierungsworkshops. Die Filmförderung fördert diversitätssensible Beratung und Mentoring, Kinderbetreuung während Dreharbeiten sowie diskriminierungskritische Lektorate in der Stoffentwicklung. Mit dem Weiterbildungsprogramm STEP hat die HessenFilm bereits 2020 eine Förderung mit Schwerpunkt auf unterrepräsentierte Gruppen in der Filmbranche entwickelt, die künftig weiter ausgebaut werden soll.

Die neue Förderrichtlinie ist hier einsehbar.

Deutsche Filmförderungen unterstützen ukrainische Filmcommunity mit 100.000 Euro

Angesichts der humanitären Notlage und des Krieges in der Ukraine ist Zusammenhalt wichtiger denn je: Die deutschen Filmförderungen verurteilen den Einmarsch Putins aufs Schärfste und senden mit ihrem gemeinsamen Vorgehen ein Zeichen der Solidarität an die ukrainischen Filmschaffenden und ihre Familien.

Insgesamt 100.000 Euro geben die deutschen Filmförderungen in den Notfallfonds “Emergency Fund for Filmmakers”, den die weltweite Initiative “International Coalition for Filmmakers at Risk” (ICFR) kurzfristig aufgrund des Kriegs in der Ukraine eingerichtet hat.

Gleichzeitig drücken die deutschen Filmförderungen ihren großen Respekt gegenüber allen russischen Filmschaffenden aus, die dem Krieg öffentlich und sichtbar widersprechen.
Die IFCR setzt sich für verfolgte und gefährdete Filmemacher*innen auf der ganzen Welt ein und kämpft dafür, dass diese ihre Arbeit auch unter widrigen Bedingungen fortsetzen können.

Mehr Infos zum Emergency Fund der ICFR unter: https://www.icfr.international/news/solidarity-with-ukraine/

Filmförderungsanstalt FFA, FilmFernsehFonds Bayern, Film- und Medienstiftung NRW, HessenFilm und Medien, Medienboard Berlin-Brandenburg, MFG – Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg, Mitteldeutsche Medienförderung, MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein, MV Filmförderung, nordmedia – Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen.

Über HessenFilm und Medien
Als erste Ansprechpartnerin in Sachen Filmförderung stärkt die HessenFilm und Medien die hessische Film- und Medienbranche und hilft dem Land, seine Position als Kultur- und Wirtschaftsstandort für die Zukunft weiter auszubauen. Sie unterstützt sowohl die künstlerische wie auch die  kommerzielle Qualität von Filmproduktionen, um optimale Bedingungen für die hessische Kreativwirtschaft zu schaffen. Gesellschafter der HessenFilm und Medien GmbH sind das Land Hessen (90 Prozent) und der Hessische Rundfunk (zehn Prozent).
Mehr Informationen unter: www.hessenfilm.de

Quelle: Pressemitteilung HessenFilm und Medien GmbH

Kinobilanz 2021

Berlin, 9. Februar 2022 – Zum zweiten Mal hat Corona 2021 auch das Kinojahr in Deutschland geprägt: Die Besuchs- und Umsatzzahlen liegen erneut knapp zwei Drittel unter den Werten von pandemiefreien Jahren. Den Kinobestand in Deutschland hat dies indessen bislang nicht beschädigt, er liegt weitestgehend auf dem Niveau der Vorjahre.

„Wir blicken auf ein Jahr zurück, das für die Kinos einer Achterbahnfahrt glich“, erläutert Peter Dinges, Vorstand der Filmförderungsanstalt FFA. „Nach sechs Monaten ohne regulären Spielbetrieb kehrte das Kino am ersten Juli-Wochenende fulminant zurück. Die Besuchszahlen lagen trotz Corona-Beschränkungen deutlich über denen des entsprechenden Wochenendes 2019. Die Menschen haben die Wiedereröffnungen herbeigesehnt und wollten endlich wieder ins Kino. Dann kamen „Fast & Furious 9“, „Kaiserschmarrndrama“, „Die Schule der magischen Tiere“, „Contra“ und natürlich der neue Bond – aber seit November eben auch steigende Infektionszahlen und neue Beschränkungen, in deren Folge der Kinobesuch im Vergleich zum Oktober deutlich gesunken ist. Trotzdem hatten wir im November und Dezember 2021 beinahe 11 Mio. Kinobesuche.“

Die Zahl der Kinobesuche ging 2021 im Vergleich zu 2019, dem letzten Corona-freien Jahr, insgesamt um 64,5 Prozent auf 42,1 Mio. zurück, der Umsatz um 63,6 Prozent auf 373,2 Mio. Euro. Das zweite Halbjahr, in dem ein eingeschränkter Spielbetrieb möglich war und in dem 98,1 % der Ticketverkäufe stattfanden und 98,2 % des Umsatzes erwirtschaftet wurde, weist gegenüber dem zweiten Halbjahr 2019 lediglich ein Minus von 36,5 Prozent bei den Besuchen und 34,9 Prozent beim Umsatz auf. Im Vergleich zu 2020 stieg die Zahl der Kinobesuche um 10,4 Prozent, der Umsatz stieg um 17,4 Prozent.

„Besonders erfreulich ist, dass unsere Kino-Infrastruktur bislang keinen Schaden genommen hat“, erklärt Peter Dinges. „Die wichtigsten Kennzahlen – Standorte, Kinounternehmen, Spielstätten, Leinwände und Sitzplätze – sind im Vergleich zu den Vorjahren weitestgehend unverändert.“

2021 betrieben 1.228 Kinounternehmen (+0,1 %) 1.723 Spielstätten (-0,3 %) mit 4.931 Leinwänden (+0,1 %) und 789.688 Sitzplätzen (-0,5 %). Die Zahl der Orte mit eigenen Kinos ist um vier (-0,4 %) auf 939 gesunken.

Der meistgesehene Film 2021* ist „Keine Zeit zu sterben“, der am 30. September gestartet ist: 5,9 Mio. Besuche. Mit einem ungewöhnlich großen Abstand folgt der Zweitplatzierte „Spider Man: No Way Home“, für den nach seinem Kinostart am 15. Dezember in nur 17 Tagen 2,6 Mio. Tickets verkauft wurden. Insgesamt wurden 22,6 Mio. Tickets für US-amerikanische Filme verkauft, deren Marktanteil sich nach 45,7 Prozent im Vorjahr mit 54,7 Prozent wieder an gewohnte Werte annähert. Der Marktanteil deutscher Filme liegt nach pandemiebedingten 35,1 Prozent im Vorjahr nun bei 21,7 Prozent. Meistgesehener deutscher Film ist „Die Schule der magischen Tiere“ mit 1,3 Mio. verkauften Tickets auf Platz sechs, gefolgt von „Kaiserschmarrndrama“ mit 1,1 Mio. Besuchen auf Platz sieben.

„Die deutschen Kinos haben auch das zweite Coronajahr relativ unbeschadet überstanden“, resümiert Peter Dinges. „Ob das so bleibt und wie sich die Pandemie auf die anderen Film-Branchen – die Verleihe, die Produktion, die filmtechnischen Betriebe – auswirkt, werden die nächsten Monate zeigen. Das Publikum jedenfalls ist da und freut sich auf großartige Filme und eine neue Kinonormalität – auch das haben uns die Zahlen nach der Wiedereröffnung im Juli 2021 gezeigt.“

* Besuchszahlen nach Meldungen der Verleihfirmen

Zum Download: Das Kinojahr 2021

Quelle: FFA Newsletter

Corona-Krise: Bundes- und Länderförderer starten Hilfsprogramm für die Film- und Medienbranche

Die Corona-Krise stellt die gesamte Film- und Medienbranche vor existenzielle Herausforderungen. Um die Branche mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln bestmöglich zu unterstützen, haben die Bundes- und Länderförderer ein gemeinsames Hilfsprogramm mit Maßnahmen für die Bereiche Produktion, Verleih und Kino entwickelt, das schnell und unbürokratisch umgesetzt werden soll.

Das Hilfsprogramm umfasst ein Gesamtvolumen von 15 Mio. Euro und wird gemeinsam getragen von den Länderförderern FilmFernsehFonds Bayern (FFF), Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein (FFHSH), Film- und Medienstiftung NRW (FMS), HessenFilm, Medienboard Berlin-Brandenburg (MBB), Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG), Mitteldeutsche Medienförderung (MDM), nordmedia sowie der Filmförderungsanstalt (FFA) und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit DFFF, Kultureller Filmförderung, GMPF.

Das Hilfsprogramm bezieht sich auf von verschiedenen Fördereinrichtungen gemeinsam geförderte Projekte und soll dort greifen, wo alle anderen im Kontext der Corona-Krise ergriffenen Hilfsmaßnahmen und Förderprogramme des Bundes und der Länder nicht in Anspruch genommen werden können. Das Hilfsprogramm tritt mit Veröffentlichung in Kraft.

Anhang zur FFA Pressemeldung vom 27. März 2020

Hilfsprogramm der Bundes‐ und Länderförderer für die Film‐ und Medienbranche. Die Bundes‐ und Länderförderer haben ein gemeinsames Hilfsprogramm für in der Regel gemeinschaftlich geförderte Projekte mit Maßnahmen in den Bereichen Produktion, Verleih und Kino entwickelt. Das Hilfsprogramm tritt mit Veröffentlichung in Kraft und umfasst folgende Maßnahmen:

Im Bereich Produktion

  • Hilfen für Projekte mit geplantem Produktionsbeginn bis zum 30.06.2020, für die bis zum 18.03.2020 bereits eine schriftliche Förderzusage bzw. ein Bewilligungsbescheid vorlag.
  • Verzicht auf Rückforderung bereits ausgezahlter, zweckgemäß verausgabter Mittel bei pandemie‐bedingtem Abbruch der Dreharbeiten
  • Sonderhilfen für Mehrkosten bei pandemie‐bedingter Unterbrechung und Verschiebung von Dreharbeiten
  •  Mehrkostenförderung als bedingt‐rückzahlbares zinsloses Darlehen, Nachbewilligungen der BKM werden als Zuschüsse ausgereicht
  • (Teil‐)Verzicht auf Eigenanteil im begründeten Fall
  • Regionaleffekte auf Mehrkostenförderung nur soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll
  • Zur Finanzierung der Maßnahmen wird ein virtueller Fonds in Höhe von 10 Mio. Euro
    gebildet werden, zu dem Bundes‐ und Länderförderer anteilig beitragen.
  • Die Mehrkosten können bis zu 30% der ursprünglich kalkulierten, anerkennungsfähigen
    Herstellungskosten des deutschen Produzenten gefördert werden. Die Berechnungsgrundlage erfolgt unter Abzug der anteiligen Senderbeteiligung. Die Förderung der Mehrkosten werden die projektbeteiligten Förderer in der Regel bis max.30% ihrer ursprünglichen Fördersumme tragen.
  • Allen projektbeteiligten Förderern ist zeitgleich ein gleichlautender Antrag vorzulegen.
    Der Hauptländerförderer wird für die anderen beteiligten Länderförderer eine
    Plausibilitätsprüfung der Mehrkosten vornehmen. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten,80 % nach Plausibilitätsprüfung und 20 % nach Prüfung der Schlussabrechnung.
  • Sperrfristen sollen reduziert werden können, wenn die Partner hierüber Einvernehmen erzielen.

Quelle:
FFA-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | presse@ffa.de
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Große Präsidentenstraße 9 | 10178 Berlin