FFA-Kinobilanz für das erste Halbjahr 2024

Stabiler Kinobestand und 41,9 Millionen verkaufte Tickets

Berlin, 21. August 2024 – In den deutschen Kinos wurden von Januar bis Juni 2024 knapp 42 Mio. Tickets verkauft und 403,5 Mio. Euro Umsatz erzielt. Die Top-Ten-Filme des ersten Halbjahres – darunter zwei deutsche Produktionen – verzeichnen alle jeweils mehr als eine Mio. Besuche. Der Kinobestand blieb weitestgehend konstant.

Mit 41,9 Mio. Tickets sind im ersten Halbjahr 2024 für die deutschen Kinos 7,3 Prozent Tickets weniger gekauft worden als im Vergleichszeitraum des Vorjahrs. Wegen eines geringeren Anteils überlanger und 3D-Filme liegt der Kinoumsatz mit 403,5 Mio. Euro um 11,3 Prozent hinter dem des ersten Halbjahrs 2023.

„Die positive Überraschung ist im Gegensatz zum ersten Halbjahr 2023 diesmal leider ausgeblieben“, erklärt FFA-Vorstand Peter Dinges zu den FFA-Halbjahresergebnissen. „Dennoch scheint uns der erwartbare Rückgang beim Ticketverkauf um deutlich weniger als zehn Prozent angesichts der Hollywoodstreikfolgen und dem damit einhergehenden Mangel an besuchsstarken Filmen als moderat. Zwar fehlten Filme wie ‚Avatar: The Way of Water‘ oder ‚Der Super Mario Bros. Film‘ mit jeweils mehr als fünf Millionen Besuchen, aber unter anderem mit ‚Dune: Part Two‘ und nicht zuletzt ‚Chantal im Märchenland‘ hatten wir durchaus starke Filme in den Kinos.“

„Gefreut haben wir uns über die zunehmende Diversität vieler – auch deutscher – Filme. Exemplarisch dafür kann ‚Chantal im Märchenland‘ stehen, in dem Buntheit, Feminismus und Queerness herrschen und dessen vergnüglich-schräg-widerspenstige Protagonistin erstmalig als Titelheldin im deutschen Film erscheint. Auch ‚Eine Million Minuten‘ bürstet Klischees gegen den Strich, und Kinoerfolg und künstlerische Anerkennung eines Films wie ‚Sterben‘ – 170.000 Besuche, Deutscher Filmpreis, ein Berlinale-Bär – zeigen die große Bandbreite und Modernität des deutschen Films.“

Die Kennzahlen zum Kinobestand am Ende des ersten Halbjahres 2024 bleiben im Vergleich zum Vorjahr erneut stabil, die Zahl der Leinwände ist praktisch unverändert, die der Kinos und Standorte ist wieder leicht gestiegen. „Die Zahlen zeigen, dass das Kino als niederschwelliges Kulturangebot von den Menschen flächendeckend nach wie vor sehr gerne angenommen wird. Dies fällt umso leichter, als der durchschnittliche Eintrittspreis wieder deutlich unter zehn Euro gesunken ist“, so Peter Dinges.

„Nun blicken wir gespannt-optimistisch auf das zweite Halbjahr“, so Peter Dinges weiter. „Es hat mit ‚Ich – Einfach unverbesserlich 4‘ und ‚Deadpool & Wolverine‘ sowie dem bereits im Juni angelaufenen ‚Alles steht Kopf 2‘ sehr vielversprechend begonnen und hält neben weiteren internationalen Blockbuster-Kandidaten auch potenzielle deutsche Hits wie ‚Die Schule der magischen Tiere 3‘, ‚Woodwalkers‘ und ‚Hagen – Im Tal der Nibelungen‘ für uns bereit.“

Zum Download: Das Kinohalbjahr – Kino- und Filmergebnisse Januar bis Juni 2024

Quelle: FFA Pressemitteilung

Buchungen vor dem 1. September noch zum alten Preis

Sieben Jahre liegt die letzte Preiserhöhung für die Wochenendseminare und Weiterbildungs-Workshops der Münchner Filmwerkstatt zurück – seit dem Sommer 2017 kostet das „normale“ Wochenende 270 Euro, mit Frühbucherrabatt ermäßigt 220 Euro. Vieles ist in dieser Zeit teurer geworden, u.a. auch Raum- und Personalkosten, und daher kommt auch die Münchner Filmwerkstatt nicht umhin, zum 1. September 2024 ihre Preise anzupassen. Zukünftig werden die Wochenendseminare 320 Euro kosten, mit Frühbucherrabatt ermäßigt 270 Euro.

Buchungen vor dem 1. September noch zum alten Preis

Trotz der Notwendigkeit der Preiserhöhung möchten die Münchner Filmwerkstatt den Interessent*innen an den Seminaren die Möglichkeit bieten, alle Seminare, die bis 01. September 2024 gebucht werden noch zum derzeit „alten“ Preis zu buchen. Das heisst, wer sich bis dahin für eines der bereits geplanten Seminare anmeldet und bis spätestens 30. August 2024 den Teilnahmebetragbeitrag bezahlt, bekommt die kommenden Seminare noch zum alten Preis. Für alle Anmeldungen, bei denen der Teilnahmebeitrag am 01. September 2024 oder danach eingehen, gelten dann die neuen Preise. Wichtig: Von der Erhöhung ausgenommen sind die durch die jeweilgen Bezirksausschüsse oder Gemeinden geförderten Ferienkurse „Filmworkshop für Kinder und Jugendliche„.

Folgend noch eine Übersicht aller derzeit bereits geplanten Termine für das Jahr 2024.
Auf dem Buchungsportal unter www.filmseminare.de/termine finden sich auch bereits Seminartermine für 2025, für die man sich jetzt auch noch zum aktuellen Preis anmelden kann.

September 2024
14.09.2024 Drehplanung
21.09.2024 DaVinci Resolve als Schnittprogramm
28.09.2024 Auflösungskurs
28.09.2024 Dramaturgie der Systeme mit ‚the human factor‘

Oktober 2024
05.10.2024 Filmschnitt und Montage
12.10.2024 Lebendige Filmfiguren
19.10.2024 Color Grading
19.10.2024 Setkostüm
26.10.2024 Drehbuchhandwerk
26.10.2024 Kamera-Workshop
29.10.2024 Filmworkshop für Kinder und Jugendliche

November 2024
02.11.2024 Comedy
02.11.2024 Sprechtraining
09.11.2024 Arbeits- und Vertragsrecht für Filmschaffende
16.11.2024 Filmhochschul-Bewerbungstraining
23.11.2024 Adobe After Effects
23.11.2024 Dokumentarfilmproduktion
23.11.2024 Filmfestivals und -märkte richtig nutzen
24.11.2024 Adobe After Effects
24.11.2024 Visual Effects (VFX)
30.11.2024 Grundlagen der Bildgestaltung
30.11.2024 Nonfiktionales Erzählen

Dezember 2024
07.12.2024 Produktionsleitung
14.12.2024 Film verstehen

Bei Interesse an den Seminaren der Münchner Filmwerkstatt ist eine immer aktuelle Übersicht auf alle angebotenen Wochenendweiterbildungen auf deren Buchungsportal unter www.filmseminare.de/muenchen/termine zu finden.

Quelle: Pressemitteilung der Münchner Filmwerkstatt

FFA-Branchentiger 2024: Referenzförderung für Produktion, Verleih und Kurzfilm

12 Mio. Euro für den Erfolg von Spiel-, Kinder-, Dokumentar- und Kurzfilmen / Constantin Film erfolgreichstes Produktions- wie Verleihunternehmen

Berlin, 5. April 2024 – Für die Produktion und den Verleih neuer Spiel-, Kinder-, Dokumentar- und Kurzfilme vergibt die FFA auch in diesem Jahr Referenzförderung an Unternehmen, deren Filme im Vorjahr an der Kinokasse sowie bei Filmpreisen und Festivals besonders erfolgreich waren. Die bereitgestellten Mittel summieren sich in diesem Jahr auf insgesamt 12.034.656 Euro. Die jeweils erfolgreichsten Produktionsunternehmen und Verleihe sind die „FFA-Branchentiger 2024“.

9,3 Mio. Euro Referenzmittel für 68 Filme entfallen in diesem Jahr auf den Produktions- und 2,1 Mio. Euro für ebenfalls 68 Filme auf den Verleihbereich. 665.000 Euro werden für 52 Kurzfilme, die bei nationalen und internationalen Filmfestivals besonders erfolgreich waren, zuerkannt.

Der höchste einzelne Referenzbetrag wurde für „Die Drei ??? – Erbe des Drachen“, den besuchsstärksten majoritär deutschen Film des Jahres 2023, zuerkannt: Die Produktionsfirmen Deutsche Columbia Pictures Filmproduktion GmbH und Wiedemann & Berg Film GmbH erhalten 712.000 Euro, 105.000 Euro gehen an den Verleih Sony Pictures Entertainment Deutschland GmbH.

Das erfolgreichste Produktionsunternehmen ist wieder die Münchener Constantin Film Produktion GmbH, die für „Rehragout-Rendezvous“ und sechs weitere Titel 1,9 Mio. Euro Referenzfilmförderung für neue Produktionen erhält. Und auch die Constantin Film Vertriebs GmbH kann als Verleih-Branchentiger für den Erfolg von „Sonne und Beton“ und sieben weiteren Titeln nun 428.000 Euro für neue Kinostarts verwenden.

Die meisten Referenzpunkte für Festivalteilnahmen und Auszeichnungen sammelte die im Rahmen der Initiative „Der besondere Kinderfilm“ entstandene Produktion „Mission Ulja Funk“, deren Produktionsfirma In Good Company Films GmbH 180.000 Euro Referenzfilmförderung zuerkannt bekommt.

Kurzfilm-Branchentiger sind die Produzenten Alexander von Piechowski und Muhamed Harawe, die für „Will My Parents Come to See Me“ 41.000 Euro erhalten.

FFA-Referenzfördergelder können von den Produktionsfirmen und Verleihen innerhalb von drei Jahren für neue Kinoprojekte verwendet werden. Die detaillierten Listen der Zuerkennung von Referenzförderung in den Bereichen Produktion, Verleih und Kurzfilm 2023 sind hier abrufbar.

Die Ergebnisse der FFA-Kinoreferenzförderung werden voraussichtlich im Mai bekannt gegeben.

Quelle: FFA News

FFA legt Studie „Top-25-Filmtitel 1. Halbjahr 2023“ vor

Berlin, – Ergänzend zu der Veröffentlichung „Das Kinohalbjahr 2023“ mit den Kino- und Filmergebnissen Januar bis Juni legt die Filmförderungsanstalt FFA nun wieder eine Auswertung der Top-25-Filmtitel des 1. Halbjahres und ihrer Besucher*innen vor.

Die Studie enthält neben soziodemografischen sowie kino- und filmspezifischen Merkmalen der Besucher*innen der einzelnen Top-25-Filme auch Analysen hinsichtlich der Motivation der Kinobesucher*innen, aktuelle Daten zur Altersstruktur sowie zu Haushaltsgrößen, Berufsgruppen und vieles mehr.

Zum Download: Auswertung der Top-25-Filmtitel des 1. Halbjahres 2023 nach soziodemografischen sowie kino- und filmspezifischen Informationen auf Basis des GfK-Konsument*innen-Panels
Das Kinohalbjahr – Kino- und Filmergebnisse Januar bis Juni 2023

Quelle: FFA Pressemitteilung

Flexibler, diverser, nachhaltiger: Hessische Filmförderung geht neue Wege

HessenFilm und Medien stellt sich mit flexibleren Förderbereichen, neuer Jurystruktur und mehr Geld für die Stoffentwicklung neu auf.

Mehr Geld und mehr Zeit für vielfältigere Geschichten, ein erweitertes Förderspektrum und der Abbau bürokratischer Hürden: Die HessenFilm und Medien GmbH stellt sich unter anderem mit einer neuen Förderrichtlinie neu auf. Dazu gehören flexiblere Förderstrukturen, ein Fokus auf den Nachwuchs und auf die Strukturen am Standort. Seit dem 1. Januar sind Produktionen zudem verpflichtet, ökologische Mindeststandards zu erfüllen.

“Wir haben uns gemeinsam das Ziel gesetzt, dass die HessenFilm eine der progressivsten Filmförderungen in Deutschland wird”, erläutert Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn. “Dazu gehören künstlerischer Wagemut, die Förderung junger Talente, Vielfalt, soziale und öko-logische Nachhaltigkeit und transparente Strukturen. Bereits in den vergangenen beiden Jahren hat die HessenFilm und Medien unter der Geschäftsführung von Anna Schoeppe zentrale Herausforderungen erfolgreich angepackt – die neue Förderrichtlinie ist ein großer Schritt in diesem Strategieprozess. Eine wichtige Basis geben wir als Land der HessenFilm, indem wir – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – die Filmförderung von einem Bürgschaftsmodell auf eine Finanzierung durch echte Haushaltsmittel des Landes umgestellt haben. Auch dadurch ist der Fördertopf nun so flexibel, dass er eine Schwerpunktsetzung für die Bedürfnisse des Standortes ermöglicht.”

“Um Filmschaffenden aus Hessen und denen, die in Hessen drehen und produzieren wollen, weiter den Rücken für ihren Erfolg zu stärken und ihnen bestmögliche Bedingungen zu bieten, haben wir unsere Förderung grundlegend neu aufgestellt,” so Anna Schoeppe, Geschäftsführerin der HessenFilm und Medien. “Mit der neuen Richtlinie erhalten Filmschaffende und ins-besondere der filmische Nachwuchs besonders viel Flexibilität für die Entwicklung ihrer Geschichten und können so in Genres oder Formate eintauchen und besser auf einen sich rasch ändernden Markt reagieren. Unsere Förderinstrumente greifen nun zudem noch besser ineinander, was den gesamten Förderprozess verschlankt.”

Fokus auf Stoffentwicklung und Produktionsvorbereitung

Mit einem klaren Fokus auf die Entwicklung von Geschichten setzt die neue Richtlinie der HessenFilm finanziell und konzeptionell verstärkt auf die Stoffentwicklung als Voraussetzung für qualitativ hochwertige Filme und Serien. In Zukunft können Projekte bereits ab der ersten Projektidee eine Förderung erhalten. Die HessenFilm ermöglicht durch ein neues Fördersystem die gleichzeitige Beantragung mehrerer Förderarten – das baut bürokratische Hürden ab und stärkt die Freiräume der Filmschaffenden.

Über Anträge aus dem Bereich Stoffentwicklung entscheidet in Zukunft außerdem eine eigene Jury mit einem spezifischen Blick für diese frühen Projektstadien.

Stärkung des hessischen Nachwuchses und der Strukturen am Standort

Die Möglichkeit der gleichzeitigen Förderung von mehreren Projekten für hessische Nach-wuchsunternehmen bleibt, und zusätzlich erhalten jetzt auch etablierte hessische Produktions-firmen die Möglichkeit einer Paketförderung von bis zu fünf Projekten. Mit dieser Strukturfördermaßnahme wird der Übergang von jungen Produktionsunternehmen zu einem sich am Markt etablierten Unternehmen gefördert.

Der erforderliche Hessen-Effekt (Betrag der Fördersumme, der in Hessen ausgegeben werden muss) wird bei Filmen mit Produktionskosten von über 1,5 Millionen Euro von 150 Prozent auf 125 Prozent gesenkt. Unnötige Umzüge von Dreharbeiten werden so vermindert, eine grünere Filmproduktion gefördert. Ökologische Mindeststandards sind seit 1. Januar 2022 verpflichtend.

Mit dem Erfolgsdarlehen können Produzentinnen und Produzenten, die ein gefördertes Projekt abgeschlossen haben, die eigentlich zurückzuzahlenden Fördermittel für ein neues Projekt ver-wenden. Das fördert langfristige Beziehungen zum Standort.

Mehr Geld für Filmkultur, mehr Vielfalt 

Das Land hat die zur Verfügung stehende Summe für die Festivalförderung 2022 um weitere 550.000 Euro erhöht und damit bereits die im Koalitionsvertrag zugesagte Verdoppelung zu 2019 erreicht. Die Erhöhung soll auch die faire Bezahlung der Mitarbeitenden sicherstellen. Jährliche Festivals können zudem eine Festbetragsfinanzierung beantragen, um zuverlässiger planen zu können.

Mit dem Haushalt 2022 erhält die HessenFilm und Medien erneut zusätzliche Mittel für die Unterstützung der Kinos im ländlichen Raum. Auch 2022 können so in Verbindung mit dem Programm Ins Freie! wieder zahlreiche Kino-Open-Air-Veranstaltungen stattfinden. So wird die Struktur der Kinos nachhaltig gestärkt.

Die Medienförderung (zuvor: Innovative digitale audiovisuelle Inhalte) wird erweitert. Digitale oder audiovisuelle Projekte wie Virtual und Augmented Reality, Webserien oder Games können nun auch Projektförderung beantragen (maximale Fördersumme 50.000 Euro).

Die neue Richtlinie legt ein besonderes Augenmerk auf die Vielfalt vor und hinter der Kamera. Auch die Jurymitglieder und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HessenFilm sensibilisieren sich in Anti-Diskriminierungsworkshops. Die Filmförderung fördert diversitätssensible Beratung und Mentoring, Kinderbetreuung während Dreharbeiten sowie diskriminierungskritische Lektorate in der Stoffentwicklung. Mit dem Weiterbildungsprogramm STEP hat die HessenFilm bereits 2020 eine Förderung mit Schwerpunkt auf unterrepräsentierte Gruppen in der Filmbranche entwickelt, die künftig weiter ausgebaut werden soll.

Die neue Förderrichtlinie ist hier einsehbar.

Deutsche Filmförderungen unterstützen ukrainische Filmcommunity mit 100.000 Euro

Angesichts der humanitären Notlage und des Krieges in der Ukraine ist Zusammenhalt wichtiger denn je: Die deutschen Filmförderungen verurteilen den Einmarsch Putins aufs Schärfste und senden mit ihrem gemeinsamen Vorgehen ein Zeichen der Solidarität an die ukrainischen Filmschaffenden und ihre Familien.

Insgesamt 100.000 Euro geben die deutschen Filmförderungen in den Notfallfonds “Emergency Fund for Filmmakers”, den die weltweite Initiative “International Coalition for Filmmakers at Risk” (ICFR) kurzfristig aufgrund des Kriegs in der Ukraine eingerichtet hat.

Gleichzeitig drücken die deutschen Filmförderungen ihren großen Respekt gegenüber allen russischen Filmschaffenden aus, die dem Krieg öffentlich und sichtbar widersprechen.
Die IFCR setzt sich für verfolgte und gefährdete Filmemacher*innen auf der ganzen Welt ein und kämpft dafür, dass diese ihre Arbeit auch unter widrigen Bedingungen fortsetzen können.

Mehr Infos zum Emergency Fund der ICFR unter: https://www.icfr.international/news/solidarity-with-ukraine/

Filmförderungsanstalt FFA, FilmFernsehFonds Bayern, Film- und Medienstiftung NRW, HessenFilm und Medien, Medienboard Berlin-Brandenburg, MFG – Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg, Mitteldeutsche Medienförderung, MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein, MV Filmförderung, nordmedia – Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen.

Über HessenFilm und Medien
Als erste Ansprechpartnerin in Sachen Filmförderung stärkt die HessenFilm und Medien die hessische Film- und Medienbranche und hilft dem Land, seine Position als Kultur- und Wirtschaftsstandort für die Zukunft weiter auszubauen. Sie unterstützt sowohl die künstlerische wie auch die  kommerzielle Qualität von Filmproduktionen, um optimale Bedingungen für die hessische Kreativwirtschaft zu schaffen. Gesellschafter der HessenFilm und Medien GmbH sind das Land Hessen (90 Prozent) und der Hessische Rundfunk (zehn Prozent).
Mehr Informationen unter: www.hessenfilm.de

Quelle: Pressemitteilung HessenFilm und Medien GmbH