Die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Filmförderungen auf Bundes- und Länderebene haben sich in einer internen Runde am 24. November 2017 in München ausführlich mit dem Thema „Grünes Drehen“ befasst und eine gemeinsame Stellungnahme formuliert.

Vielen Produzenten ist es ein Anliegen, umweltschonend und klimafreundlich zu produzieren. Allerdings herrscht vereinzelt noch Unklarheit darüber, ob die damit verbundenen höheren Kosten in der Kalkulation von geförderten Filmen angesetzt werden können und damit förderfähig sind.

Die Filmförderungen erkennen Ansätze für nachhaltiges Produzieren an und stellen damit klar, dass sie die Mehrkosten für “Grünes Drehen” auch förderrechtlich mittragen.

Allerdings führt “Grünes Drehen” nicht zwangsläufig zu höheren Kosten. Inzwischen gibt es Entwicklungen und Techniken, die es erlauben, sowohl ressourcenschonend als auch kostensparend zu arbeiten. Entstehen gleichwohl Mehrkosten durch umweltfreundliches Drehen, können diese in die Kalkulation der Herstellungskosten aufgenommen werden.

Die Förderinstitutionen erkennen diese Kosten im Rahmen ihrer Richtlinien an und finanzieren sie im Falle einer Förderung anteilig mit. Das ist heute bereits gängige Praxis, aber noch nicht allen Produktionsunternehmen bekannt.

Mit dieser Stellungnahme möchten die Förderinstitutionen zur Bekanntmachung beitragen und ihren Beitrag dazu leisten, dass umwelt- und klimafreundliche Aspekte in der Filmproduktion mehr und mehr Berücksichtigung finden können.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Film- und Medienstiftung NRW
FilmFernsehFonds Bayern
Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein
Filmförderungsanstalt
HessenFilm und Medien
Medienboard Berlin-Brandenburg
MFG Filmförderung Baden-Württemberg
Mitteldeutsche Medienförderung
nordmedia – Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen