Die FFA startet mit einem neuen digitalen Antragssystem in das kommende Förderjahr. Voraussetzung für die Nutzung des FFA-Serviceportals ist die Registrierung – erst nach Freischaltung des Accounts kann das Portal genutzt werden. Die FFA empfiehlt daher eine frühzeitige Registrierung. Eine Antragstellung nach dem aktuell gültigen FFG ist in einigen Bereichen bereits möglich, z. B. bei Referenzförderung und Sperrfristverkürzung.

„Das neue Serviceportal ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer serviceorientierten FFA. Wir freuen uns sehr, in Kürze eine vollständig digitale und damit papierlose und unbürokratische Antragstellung und -bearbeitung anbieten zu können“, so FFA-Vorstand Peter Dinges. „Der Start unseres Serviceportals ist neben den anstehenden internen Veränderungen und Herausforderungen bei der Reform der Filmförderung auf Bundesebene eines der wichtigsten Projekte für unser Haus. Unabhängig vom weiteren Verlauf der Ereignisse ist das Portal ab sofort für Registrierungen freigeschaltet. Die FFA ist fit für die digitale Förderzukunft!“

Aktuelle Fördernehmer*innen sowie künftige Antragsteller*innen bzw. Unternehmen müssen sich zur Nutzung des Serviceportals (portal.ffa.de/start) neu registrieren und ihre Stammdaten hinterlegen. Detaillierte Informationen zur Registrierung sind hier zu finden.

Die Prüfung der Stammdaten und die Freischaltung eines Accounts bei der FFA kann einige Tage in Anspruch nehmen. Ein Antrag auf Förderung nach dem bestehenden FFG ist dann für folgende Bereiche möglich:

  • Zuerkennung Referenzmittel für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme
  • Verwendung Referenzmittel für Vorkosten
  • Verwendung Referenzmittel für Minimumgarantien
  • Verwendung Referenzmittel für die nicht nur kurzfristige Aufstockung des Eigenkapitals (Produktion, Verleih)
  • Sperrfristverkürzung
  • Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Bereits eingereichte Förderanträge und sonstige Anträge sowie laufende Verwaltungsverfahren der freigeschalteten Antragsteller*innen werden von der FFA stufenweise in das neue Portal übertragen. Auch das Nachreichen von Informationen und Unterlagen, die Abfrage des Bearbeitungsstatus oder die Beantragung von Fristverlängerungen erfolgen zukünftig über das neue Tool. Die FFA wird künftig alle Bewilligungsbescheide über das Serviceportal versenden.

Zum Download: Das FFA-Serviceportal: Erste Schritte und das Wichtigste auf einen Blick

Zum FFA-Serviceportal (optimiert für Desktop-Ansicht)
Quelle: FFA Pressemitteilung Berlin, 19. November 2024
Foto: Bildschirmdarstellung Portal