Filmfinanzierung, FörderNews
Die FFA startet mit einem neuen digitalen Antragssystem in das kommende Förderjahr. Voraussetzung für die Nutzung des FFA-Serviceportals ist die Registrierung – erst nach Freischaltung des Accounts kann das Portal genutzt werden. Die FFA empfiehlt daher eine frühzeitige Registrierung. Eine Antragstellung nach dem aktuell gültigen FFG ist in einigen Bereichen bereits möglich, z. B. bei Referenzförderung und Sperrfristverkürzung.
„Das neue Serviceportal ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer serviceorientierten FFA. Wir freuen uns sehr, in Kürze eine vollständig digitale und damit papierlose und unbürokratische Antragstellung und -bearbeitung anbieten zu können“, so FFA-Vorstand Peter Dinges. „Der Start unseres Serviceportals ist neben den anstehenden internen Veränderungen und Herausforderungen bei der Reform der Filmförderung auf Bundesebene eines der wichtigsten Projekte für unser Haus. Unabhängig vom weiteren Verlauf der Ereignisse ist das Portal ab sofort für Registrierungen freigeschaltet. Die FFA ist fit für die digitale Förderzukunft!“
Aktuelle Fördernehmer*innen sowie künftige Antragsteller*innen bzw. Unternehmen müssen sich zur Nutzung des Serviceportals (portal.ffa.de/start) neu registrieren und ihre Stammdaten hinterlegen. Detaillierte Informationen zur Registrierung sind hier zu finden.
Die Prüfung der Stammdaten und die Freischaltung eines Accounts bei der FFA kann einige Tage in Anspruch nehmen. Ein Antrag auf Förderung nach dem bestehenden FFG ist dann für folgende Bereiche möglich:
- Zuerkennung Referenzmittel für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme
- Verwendung Referenzmittel für Vorkosten
- Verwendung Referenzmittel für Minimumgarantien
- Verwendung Referenzmittel für die nicht nur kurzfristige Aufstockung des Eigenkapitals (Produktion, Verleih)
- Sperrfristverkürzung
- Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
Bereits eingereichte Förderanträge und sonstige Anträge sowie laufende Verwaltungsverfahren der freigeschalteten Antragsteller*innen werden von der FFA stufenweise in das neue Portal übertragen. Auch das Nachreichen von Informationen und Unterlagen, die Abfrage des Bearbeitungsstatus oder die Beantragung von Fristverlängerungen erfolgen zukünftig über das neue Tool. Die FFA wird künftig alle Bewilligungsbescheide über das Serviceportal versenden.
Zum Download: Das FFA-Serviceportal: Erste Schritte und das Wichtigste auf einen Blick
Quelle: FFA Pressemitteilung Berlin, 19. November 2024
Foto: Bildschirmdarstellung Portal
FörderNews
Die Stiftung Kulturregion Hannover und die nordmedia – Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH vergeben das sechsmonatige Aufenthaltsstipendium an vielversprechende Talente, die sich mit ihrem Kurzfilm-Projekt bewerben. Für 2025 werden zwei Stipendien in Hannover vergeben. Neben einem mietfreien Aufenthalt in einem voll ausgestatteten Appartement in der Villa Minimo / Hannover-List und einem monatlichen Stipendiengeld in Höhe von 1.000 Euro, bietet das Stipendium insgesamt 20.000,- Euro Produktionskosten. Das Filmprojekt soll während des Aufenthalts umgesetzt werden. Bewerbungen können über das Antragsportal der nordmedia eingereicht werden.
Mehr Infos unter www.stiftung-kulturregion.de/formate/kurzfilmstipendium-castcut.html oder www.nordmedia.de
FörderNews, News
12 Mio. Euro für den Erfolg von Spiel-, Kinder-, Dokumentar- und Kurzfilmen / Constantin Film erfolgreichstes Produktions- wie Verleihunternehmen
Berlin, 5. April 2024 – Für die Produktion und den Verleih neuer Spiel-, Kinder-, Dokumentar- und Kurzfilme vergibt die FFA auch in diesem Jahr Referenzförderung an Unternehmen, deren Filme im Vorjahr an der Kinokasse sowie bei Filmpreisen und Festivals besonders erfolgreich waren. Die bereitgestellten Mittel summieren sich in diesem Jahr auf insgesamt 12.034.656 Euro. Die jeweils erfolgreichsten Produktionsunternehmen und Verleihe sind die „FFA-Branchentiger 2024“.
9,3 Mio. Euro Referenzmittel für 68 Filme entfallen in diesem Jahr auf den Produktions- und 2,1 Mio. Euro für ebenfalls 68 Filme auf den Verleihbereich. 665.000 Euro werden für 52 Kurzfilme, die bei nationalen und internationalen Filmfestivals besonders erfolgreich waren, zuerkannt.
Der höchste einzelne Referenzbetrag wurde für „Die Drei ??? – Erbe des Drachen“, den besuchsstärksten majoritär deutschen Film des Jahres 2023, zuerkannt: Die Produktionsfirmen Deutsche Columbia Pictures Filmproduktion GmbH und Wiedemann & Berg Film GmbH erhalten 712.000 Euro, 105.000 Euro gehen an den Verleih Sony Pictures Entertainment Deutschland GmbH.
Das erfolgreichste Produktionsunternehmen ist wieder die Münchener Constantin Film Produktion GmbH, die für „Rehragout-Rendezvous“ und sechs weitere Titel 1,9 Mio. Euro Referenzfilmförderung für neue Produktionen erhält. Und auch die Constantin Film Vertriebs GmbH kann als Verleih-Branchentiger für den Erfolg von „Sonne und Beton“ und sieben weiteren Titeln nun 428.000 Euro für neue Kinostarts verwenden.
Die meisten Referenzpunkte für Festivalteilnahmen und Auszeichnungen sammelte die im Rahmen der Initiative „Der besondere Kinderfilm“ entstandene Produktion „Mission Ulja Funk“, deren Produktionsfirma In Good Company Films GmbH 180.000 Euro Referenzfilmförderung zuerkannt bekommt.
Kurzfilm-Branchentiger sind die Produzenten Alexander von Piechowski und Muhamed Harawe, die für „Will My Parents Come to See Me“ 41.000 Euro erhalten.
FFA-Referenzfördergelder können von den Produktionsfirmen und Verleihen innerhalb von drei Jahren für neue Kinoprojekte verwendet werden. Die detaillierten Listen der Zuerkennung von Referenzförderung in den Bereichen Produktion, Verleih und Kurzfilm 2023 sind hier abrufbar.
Die Ergebnisse der FFA-Kinoreferenzförderung werden voraussichtlich im Mai bekannt gegeben.
Quelle: FFA News
FörderNews
Berlin – Die Referenzförderung der FFA sorgt auch im Jahr 2022 für Planungssicherheit: Für gute Besuchszahlen, Festivalteilnahmen oder bedeutsame Filmpreise deutscher Kino- und Kurzfilme im pandemiegeprägten Jahr 2021 vergibt die FFA eine automatische Förderung von insgesamt 12.791.668 Euro. Trotz sechsmonatiger Schließzeit und vieler Einschränkungen des Kinobetriebs im Jahr 2021 erreichten 36 Spiel-, Kinder- und Dokumentarfilme und 51 Kurzfilme die Schwellenwerte für eine nachträgliche Förderung ohne Gremienentscheidung.
Im Produktionsbereich werden insgesamt 9,8 Mio. Euro Referenzförderung ausgeschüttet. Pro verkaufter Kinokarte und erreichtem Festivalpunkt ergibt sich in diesem Jahr ein Förderbetrag von 92 Cent. Verleihunternehmen erhalten eine automatische Förderung von 2,4 Mio. Euro, pro Referenzpunkt werden 27 Cent ausgezahlt. Für Produzent*innen, deren Kurzfilme bei nationalen und internationalen Filmfestivals teilgenommen haben oder ausgezeichnet wurden, werden Fördergelder von insgesamt 596.400 Euro bereitgestellt.
Sowohl im Bereich Produktion als auch im Bereich Verleih belegt die Constantin Film den ersten Platz. Das Münchener Unternehmen erhält für drei erfolgreiche deutsche Kinoproduktionen insgesamt 1,9 Mio. Euro und für den Verleih von vier besucherstarken Filmen eine Förderung von 643.221 Euro. Mit 1,3 Mio. Euro im Bereich Produktion und 249.045 Euro im Bereich Verleih erzielt die Kriminalkomödie „Kaiserschmarrndrama“ bei der diesjährigen Referenzförderung die höchsten Fördersummen. Der Dokumentarfilm „Herr Bachmann und seine Klasse“ kann die meisten Punkte für Festivalteilnahmen und Auszeichnungen verbuchen und wird mit 460.273 Euro belohnt. Die höchste Förderung bei den Kurzfilmen erhält der FFA-Short-Tiger-Gewinner „Wochenbett“ mit 35.547 Euro.
Auch 2022 wird es für Filme, deren Verwertung von den pandemiebedingten Einschränkungen im Vorjahr erheblich betroffen waren, eine einmalige strukturelle Sonderförderung geben. Informationen und Antragsfrist für die nachträgliche „Sonderförderung Produktion und Verleih“ werden von der FFA zeitnah bekanntgegeben.
FFA-Referenzfördergelder können von den Produzent*innen und Verleihfirmen innerhalb von drei Jahren für neue Kinoprojekte verwendet werden. Die Listen der Referenzförderung Produktion, Verleih und Kurzfilm 2022 sind hier abrufbar.
Quelle: FFA Newsletter
FörderNews
Berlin – Produzent*innen und Verleiher*innen, die für 2019 Referenzmittel beantragen wollen, müssen ihre Unterlagen bis zum 31. Januar 2020 bei der FFA im Online-Antragsportal für die Zuerkennung von Referenzfördermitteln eingereicht haben. Dies betrifft die Referenzförderung für Lang- und Kurzfilme sowie die Absatzförderung (Verleih). Anträge, die der FFA zu diesem Termin nicht vorliegen, können erst wieder 2021 bei der Ausschüttung der Referenzmittel für 2020 berücksichtigt werden. Für eine eventuelle Zweit- oder Drittteilnahme können Produzent*innen und Verleiher*innen weitere Zuschauer oder Preise im Online-Portal direkt melden oder sich ggf. nachträglich mit Ihrem Film registrieren, sofern sie insgesamt mehr als 10.000 Referenzpunkte aus noch nicht gemeldeten Zuschauer- und Festivalerfolgen erreicht haben.
Bei der Referenzkurzfilmförderung ist besonders zu beachten, dass die Anträge auf Zuerkennung von Kurzfilmen mit Fertigstellungstermin aus dem Jahr 2017 bis spätestens 31. Dezember 2019 zu stellen sind, um letztmalig an der Referenzförderung teilnehmen zu können. Für alle anderen Fertigstellungstermine gilt der 31.Januar 2020 als spätmöglichster Einreichtermin.
Referenzfilmförderung Produktion: https://ffa-ref-film.ffa.de
Referenzverleihförderung: https://ffa-ref-absatz.ffa.de
Kurzfilmförderung: https://ffa-ref-kurzfilm.ffa.de
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular muss im Original an die FFA geschickt werden:
Filmförderungsanstalt, z.H. Karin Pennartz, Große Präsidentenstraße 9, 10178 Berli
FörderNews
Berlin – „Kurz und schmerzlos“, Fatih Akins erster, und „Tiefland“, Leni Riefenstahls letzter Spielfilm, Sönke Wortmanns Kassenschlager „Das Superweib“, wiederentdeckte Dokumentarfilme des Bauhaus-Schülers Alfred Ehrhardt und „KLK an PTX – Die rote Kapelle“, einer der wenigen 70-mm-DEFA-Filme – das sind nur einige Highlights unter den Filmen, deren Restaurierung und Digitalisierung die Gremien des neuen Förderprogramms Filmerbe jetzt beschlossen haben.
Bei den Sitzungen des Gremiums Konservatorisches Interesse am 22. August und des Gremiums Kuratorisches Interesse am 23. August und durch die Entscheidungen des FFA-Vorstands nach Auswertungsinteresse wurden für die Restaurierung und Digitalisierung von insgesamt 36 Spielfilmen, 22 Dokumentationen, 16 Experimentalfilmen, zwei Kurzfilmen und einem Kinderfilm bis zu 2.012.018,36 Euro zugesagt.
Das Förderprogramm Filmerbe ist Anfang 2019 gestartet und stellt für die nächsten zehn Jahre bis zu zehn Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung, die zu gleichen Teilen von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, den Ländern und der Filmförderungsanstalt FFA aufgebracht werden.
Quelle: FFA Newsletter