FörderNews
Berlin – Die Referenzförderung der FFA sorgt auch im Jahr 2022 für Planungssicherheit: Für gute Besuchszahlen, Festivalteilnahmen oder bedeutsame Filmpreise deutscher Kino- und Kurzfilme im pandemiegeprägten Jahr 2021 vergibt die FFA eine automatische Förderung von insgesamt 12.791.668 Euro. Trotz sechsmonatiger Schließzeit und vieler Einschränkungen des Kinobetriebs im Jahr 2021 erreichten 36 Spiel-, Kinder- und Dokumentarfilme und 51 Kurzfilme die Schwellenwerte für eine nachträgliche Förderung ohne Gremienentscheidung.
Im Produktionsbereich werden insgesamt 9,8 Mio. Euro Referenzförderung ausgeschüttet. Pro verkaufter Kinokarte und erreichtem Festivalpunkt ergibt sich in diesem Jahr ein Förderbetrag von 92 Cent. Verleihunternehmen erhalten eine automatische Förderung von 2,4 Mio. Euro, pro Referenzpunkt werden 27 Cent ausgezahlt. Für Produzent*innen, deren Kurzfilme bei nationalen und internationalen Filmfestivals teilgenommen haben oder ausgezeichnet wurden, werden Fördergelder von insgesamt 596.400 Euro bereitgestellt.
Sowohl im Bereich Produktion als auch im Bereich Verleih belegt die Constantin Film den ersten Platz. Das Münchener Unternehmen erhält für drei erfolgreiche deutsche Kinoproduktionen insgesamt 1,9 Mio. Euro und für den Verleih von vier besucherstarken Filmen eine Förderung von 643.221 Euro. Mit 1,3 Mio. Euro im Bereich Produktion und 249.045 Euro im Bereich Verleih erzielt die Kriminalkomödie „Kaiserschmarrndrama“ bei der diesjährigen Referenzförderung die höchsten Fördersummen. Der Dokumentarfilm „Herr Bachmann und seine Klasse“ kann die meisten Punkte für Festivalteilnahmen und Auszeichnungen verbuchen und wird mit 460.273 Euro belohnt. Die höchste Förderung bei den Kurzfilmen erhält der FFA-Short-Tiger-Gewinner „Wochenbett“ mit 35.547 Euro.
Auch 2022 wird es für Filme, deren Verwertung von den pandemiebedingten Einschränkungen im Vorjahr erheblich betroffen waren, eine einmalige strukturelle Sonderförderung geben. Informationen und Antragsfrist für die nachträgliche „Sonderförderung Produktion und Verleih“ werden von der FFA zeitnah bekanntgegeben.
FFA-Referenzfördergelder können von den Produzent*innen und Verleihfirmen innerhalb von drei Jahren für neue Kinoprojekte verwendet werden. Die Listen der Referenzförderung Produktion, Verleih und Kurzfilm 2022 sind hier abrufbar.
Quelle: FFA Newsletter
News
Angesichts der humanitären Notlage und des Krieges in der Ukraine ist Zusammenhalt wichtiger denn je: Die deutschen Filmförderungen verurteilen den Einmarsch Putins aufs Schärfste und senden mit ihrem gemeinsamen Vorgehen ein Zeichen der Solidarität an die ukrainischen Filmschaffenden und ihre Familien.
Insgesamt 100.000 Euro geben die deutschen Filmförderungen in den Notfallfonds “Emergency Fund for Filmmakers”, den die weltweite Initiative “International Coalition for Filmmakers at Risk” (ICFR) kurzfristig aufgrund des Kriegs in der Ukraine eingerichtet hat.
Gleichzeitig drücken die deutschen Filmförderungen ihren großen Respekt gegenüber allen russischen Filmschaffenden aus, die dem Krieg öffentlich und sichtbar widersprechen.
Die IFCR setzt sich für verfolgte und gefährdete Filmemacher*innen auf der ganzen Welt ein und kämpft dafür, dass diese ihre Arbeit auch unter widrigen Bedingungen fortsetzen können.
Mehr Infos zum Emergency Fund der ICFR unter: https://www.icfr.international/news/solidarity-with-ukraine/
Filmförderungsanstalt FFA, FilmFernsehFonds Bayern, Film- und Medienstiftung NRW, HessenFilm und Medien, Medienboard Berlin-Brandenburg, MFG – Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg, Mitteldeutsche Medienförderung, MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein, MV Filmförderung, nordmedia – Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen.
Über HessenFilm und Medien
Als erste Ansprechpartnerin in Sachen Filmförderung stärkt die HessenFilm und Medien die hessische Film- und Medienbranche und hilft dem Land, seine Position als Kultur- und Wirtschaftsstandort für die Zukunft weiter auszubauen. Sie unterstützt sowohl die künstlerische wie auch die kommerzielle Qualität von Filmproduktionen, um optimale Bedingungen für die hessische Kreativwirtschaft zu schaffen. Gesellschafter der HessenFilm und Medien GmbH sind das Land Hessen (90 Prozent) und der Hessische Rundfunk (zehn Prozent).
Mehr Informationen unter: www.hessenfilm.de
Quelle: Pressemitteilung HessenFilm und Medien GmbH
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Berlin, 9. Februar 2022 – Zum zweiten Mal hat Corona 2021 auch das Kinojahr in Deutschland geprägt: Die Besuchs- und Umsatzzahlen liegen erneut knapp zwei Drittel unter den Werten von pandemiefreien Jahren. Den Kinobestand in Deutschland hat dies indessen bislang nicht beschädigt, er liegt weitestgehend auf dem Niveau der Vorjahre.
„Wir blicken auf ein Jahr zurück, das für die Kinos einer Achterbahnfahrt glich“, erläutert Peter Dinges, Vorstand der Filmförderungsanstalt FFA. „Nach sechs Monaten ohne regulären Spielbetrieb kehrte das Kino am ersten Juli-Wochenende fulminant zurück. Die Besuchszahlen lagen trotz Corona-Beschränkungen deutlich über denen des entsprechenden Wochenendes 2019. Die Menschen haben die Wiedereröffnungen herbeigesehnt und wollten endlich wieder ins Kino. Dann kamen „Fast & Furious 9“, „Kaiserschmarrndrama“, „Die Schule der magischen Tiere“, „Contra“ und natürlich der neue Bond – aber seit November eben auch steigende Infektionszahlen und neue Beschränkungen, in deren Folge der Kinobesuch im Vergleich zum Oktober deutlich gesunken ist. Trotzdem hatten wir im November und Dezember 2021 beinahe 11 Mio. Kinobesuche.“
Die Zahl der Kinobesuche ging 2021 im Vergleich zu 2019, dem letzten Corona-freien Jahr, insgesamt um 64,5 Prozent auf 42,1 Mio. zurück, der Umsatz um 63,6 Prozent auf 373,2 Mio. Euro. Das zweite Halbjahr, in dem ein eingeschränkter Spielbetrieb möglich war und in dem 98,1 % der Ticketverkäufe stattfanden und 98,2 % des Umsatzes erwirtschaftet wurde, weist gegenüber dem zweiten Halbjahr 2019 lediglich ein Minus von 36,5 Prozent bei den Besuchen und 34,9 Prozent beim Umsatz auf. Im Vergleich zu 2020 stieg die Zahl der Kinobesuche um 10,4 Prozent, der Umsatz stieg um 17,4 Prozent.
„Besonders erfreulich ist, dass unsere Kino-Infrastruktur bislang keinen Schaden genommen hat“, erklärt Peter Dinges. „Die wichtigsten Kennzahlen – Standorte, Kinounternehmen, Spielstätten, Leinwände und Sitzplätze – sind im Vergleich zu den Vorjahren weitestgehend unverändert.“
2021 betrieben 1.228 Kinounternehmen (+0,1 %) 1.723 Spielstätten (-0,3 %) mit 4.931 Leinwänden (+0,1 %) und 789.688 Sitzplätzen (-0,5 %). Die Zahl der Orte mit eigenen Kinos ist um vier (-0,4 %) auf 939 gesunken.
Der meistgesehene Film 2021* ist „Keine Zeit zu sterben“, der am 30. September gestartet ist: 5,9 Mio. Besuche. Mit einem ungewöhnlich großen Abstand folgt der Zweitplatzierte „Spider Man: No Way Home“, für den nach seinem Kinostart am 15. Dezember in nur 17 Tagen 2,6 Mio. Tickets verkauft wurden. Insgesamt wurden 22,6 Mio. Tickets für US-amerikanische Filme verkauft, deren Marktanteil sich nach 45,7 Prozent im Vorjahr mit 54,7 Prozent wieder an gewohnte Werte annähert. Der Marktanteil deutscher Filme liegt nach pandemiebedingten 35,1 Prozent im Vorjahr nun bei 21,7 Prozent. Meistgesehener deutscher Film ist „Die Schule der magischen Tiere“ mit 1,3 Mio. verkauften Tickets auf Platz sechs, gefolgt von „Kaiserschmarrndrama“ mit 1,1 Mio. Besuchen auf Platz sieben.
„Die deutschen Kinos haben auch das zweite Coronajahr relativ unbeschadet überstanden“, resümiert Peter Dinges. „Ob das so bleibt und wie sich die Pandemie auf die anderen Film-Branchen – die Verleihe, die Produktion, die filmtechnischen Betriebe – auswirkt, werden die nächsten Monate zeigen. Das Publikum jedenfalls ist da und freut sich auf großartige Filme und eine neue Kinonormalität – auch das haben uns die Zahlen nach der Wiedereröffnung im Juli 2021 gezeigt.“
* Besuchszahlen nach Meldungen der Verleihfirmen
Zum Download: Das Kinojahr 2021
Quelle: FFA Newsletter
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Die Corona-Krise stellt die gesamte Film- und Medienbranche vor existenzielle Herausforderungen. Um die Branche mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln bestmöglich zu unterstützen, haben die Bundes- und Länderförderer ein gemeinsames Hilfsprogramm mit Maßnahmen für die Bereiche Produktion, Verleih und Kino entwickelt, das schnell und unbürokratisch umgesetzt werden soll.
Das Hilfsprogramm umfasst ein Gesamtvolumen von 15 Mio. Euro und wird gemeinsam getragen von den Länderförderern FilmFernsehFonds Bayern (FFF), Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein (FFHSH), Film- und Medienstiftung NRW (FMS), HessenFilm, Medienboard Berlin-Brandenburg (MBB), Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG), Mitteldeutsche Medienförderung (MDM), nordmedia sowie der Filmförderungsanstalt (FFA) und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit DFFF, Kultureller Filmförderung, GMPF.
Das Hilfsprogramm bezieht sich auf von verschiedenen Fördereinrichtungen gemeinsam geförderte Projekte und soll dort greifen, wo alle anderen im Kontext der Corona-Krise ergriffenen Hilfsmaßnahmen und Förderprogramme des Bundes und der Länder nicht in Anspruch genommen werden können. Das Hilfsprogramm tritt mit Veröffentlichung in Kraft.
Anhang zur FFA Pressemeldung vom 27. März 2020
Hilfsprogramm der Bundes‐ und Länderförderer für die Film‐ und Medienbranche. Die Bundes‐ und Länderförderer haben ein gemeinsames Hilfsprogramm für in der Regel gemeinschaftlich geförderte Projekte mit Maßnahmen in den Bereichen Produktion, Verleih und Kino entwickelt. Das Hilfsprogramm tritt mit Veröffentlichung in Kraft und umfasst folgende Maßnahmen:
Im Bereich Produktion
- Hilfen für Projekte mit geplantem Produktionsbeginn bis zum 30.06.2020, für die bis zum 18.03.2020 bereits eine schriftliche Förderzusage bzw. ein Bewilligungsbescheid vorlag.
- Verzicht auf Rückforderung bereits ausgezahlter, zweckgemäß verausgabter Mittel bei pandemie‐bedingtem Abbruch der Dreharbeiten
- Sonderhilfen für Mehrkosten bei pandemie‐bedingter Unterbrechung und Verschiebung von Dreharbeiten
- Mehrkostenförderung als bedingt‐rückzahlbares zinsloses Darlehen, Nachbewilligungen der BKM werden als Zuschüsse ausgereicht
- (Teil‐)Verzicht auf Eigenanteil im begründeten Fall
- Regionaleffekte auf Mehrkostenförderung nur soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll
- Zur Finanzierung der Maßnahmen wird ein virtueller Fonds in Höhe von 10 Mio. Euro
gebildet werden, zu dem Bundes‐ und Länderförderer anteilig beitragen.
- Die Mehrkosten können bis zu 30% der ursprünglich kalkulierten, anerkennungsfähigen
Herstellungskosten des deutschen Produzenten gefördert werden. Die Berechnungsgrundlage erfolgt unter Abzug der anteiligen Senderbeteiligung. Die Förderung der Mehrkosten werden die projektbeteiligten Förderer in der Regel bis max.30% ihrer ursprünglichen Fördersumme tragen.
- Allen projektbeteiligten Förderern ist zeitgleich ein gleichlautender Antrag vorzulegen.
Der Hauptländerförderer wird für die anderen beteiligten Länderförderer eine
Plausibilitätsprüfung der Mehrkosten vornehmen. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten,80 % nach Plausibilitätsprüfung und 20 % nach Prüfung der Schlussabrechnung.
- Sperrfristen sollen reduziert werden können, wenn die Partner hierüber Einvernehmen erzielen.
Quelle:
FFA-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | presse@ffa.de
Filmförderungsanstalt | German Federal Film Board
Große Präsidentenstraße 9 | 10178 Berlin
FörderNews
Berlin – Produzent*innen und Verleiher*innen, die für 2019 Referenzmittel beantragen wollen, müssen ihre Unterlagen bis zum 31. Januar 2020 bei der FFA im Online-Antragsportal für die Zuerkennung von Referenzfördermitteln eingereicht haben. Dies betrifft die Referenzförderung für Lang- und Kurzfilme sowie die Absatzförderung (Verleih). Anträge, die der FFA zu diesem Termin nicht vorliegen, können erst wieder 2021 bei der Ausschüttung der Referenzmittel für 2020 berücksichtigt werden. Für eine eventuelle Zweit- oder Drittteilnahme können Produzent*innen und Verleiher*innen weitere Zuschauer oder Preise im Online-Portal direkt melden oder sich ggf. nachträglich mit Ihrem Film registrieren, sofern sie insgesamt mehr als 10.000 Referenzpunkte aus noch nicht gemeldeten Zuschauer- und Festivalerfolgen erreicht haben.
Bei der Referenzkurzfilmförderung ist besonders zu beachten, dass die Anträge auf Zuerkennung von Kurzfilmen mit Fertigstellungstermin aus dem Jahr 2017 bis spätestens 31. Dezember 2019 zu stellen sind, um letztmalig an der Referenzförderung teilnehmen zu können. Für alle anderen Fertigstellungstermine gilt der 31.Januar 2020 als spätmöglichster Einreichtermin.
Referenzfilmförderung Produktion: https://ffa-ref-film.ffa.de
Referenzverleihförderung: https://ffa-ref-absatz.ffa.de
Kurzfilmförderung: https://ffa-ref-kurzfilm.ffa.de
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular muss im Original an die FFA geschickt werden:
Filmförderungsanstalt, z.H. Karin Pennartz, Große Präsidentenstraße 9, 10178 Berli