Corona-Krise: Bundes- und Länderförderer starten Hilfsprogramm für die Film- und Medienbranche

Die Corona-Krise stellt die gesamte Film- und Medienbranche vor existenzielle Herausforderungen. Um die Branche mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln bestmöglich zu unterstützen, haben die Bundes- und Länderförderer ein gemeinsames Hilfsprogramm mit Maßnahmen für die Bereiche Produktion, Verleih und Kino entwickelt, das schnell und unbürokratisch umgesetzt werden soll.

Das Hilfsprogramm umfasst ein Gesamtvolumen von 15 Mio. Euro und wird gemeinsam getragen von den Länderförderern FilmFernsehFonds Bayern (FFF), Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein (FFHSH), Film- und Medienstiftung NRW (FMS), HessenFilm, Medienboard Berlin-Brandenburg (MBB), Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG), Mitteldeutsche Medienförderung (MDM), nordmedia sowie der Filmförderungsanstalt (FFA) und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit DFFF, Kultureller Filmförderung, GMPF.

Das Hilfsprogramm bezieht sich auf von verschiedenen Fördereinrichtungen gemeinsam geförderte Projekte und soll dort greifen, wo alle anderen im Kontext der Corona-Krise ergriffenen Hilfsmaßnahmen und Förderprogramme des Bundes und der Länder nicht in Anspruch genommen werden können. Das Hilfsprogramm tritt mit Veröffentlichung in Kraft.

Anhang zur FFA Pressemeldung vom 27. März 2020

Hilfsprogramm der Bundes‐ und Länderförderer für die Film‐ und Medienbranche. Die Bundes‐ und Länderförderer haben ein gemeinsames Hilfsprogramm für in der Regel gemeinschaftlich geförderte Projekte mit Maßnahmen in den Bereichen Produktion, Verleih und Kino entwickelt. Das Hilfsprogramm tritt mit Veröffentlichung in Kraft und umfasst folgende Maßnahmen:

Im Bereich Produktion

  • Hilfen für Projekte mit geplantem Produktionsbeginn bis zum 30.06.2020, für die bis zum 18.03.2020 bereits eine schriftliche Förderzusage bzw. ein Bewilligungsbescheid vorlag.
  • Verzicht auf Rückforderung bereits ausgezahlter, zweckgemäß verausgabter Mittel bei pandemie‐bedingtem Abbruch der Dreharbeiten
  • Sonderhilfen für Mehrkosten bei pandemie‐bedingter Unterbrechung und Verschiebung von Dreharbeiten
  •  Mehrkostenförderung als bedingt‐rückzahlbares zinsloses Darlehen, Nachbewilligungen der BKM werden als Zuschüsse ausgereicht
  • (Teil‐)Verzicht auf Eigenanteil im begründeten Fall
  • Regionaleffekte auf Mehrkostenförderung nur soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll
  • Zur Finanzierung der Maßnahmen wird ein virtueller Fonds in Höhe von 10 Mio. Euro
    gebildet werden, zu dem Bundes‐ und Länderförderer anteilig beitragen.
  • Die Mehrkosten können bis zu 30% der ursprünglich kalkulierten, anerkennungsfähigen
    Herstellungskosten des deutschen Produzenten gefördert werden. Die Berechnungsgrundlage erfolgt unter Abzug der anteiligen Senderbeteiligung. Die Förderung der Mehrkosten werden die projektbeteiligten Förderer in der Regel bis max.30% ihrer ursprünglichen Fördersumme tragen.
  • Allen projektbeteiligten Förderern ist zeitgleich ein gleichlautender Antrag vorzulegen.
    Der Hauptländerförderer wird für die anderen beteiligten Länderförderer eine
    Plausibilitätsprüfung der Mehrkosten vornehmen. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten,80 % nach Plausibilitätsprüfung und 20 % nach Prüfung der Schlussabrechnung.
  • Sperrfristen sollen reduziert werden können, wenn die Partner hierüber Einvernehmen erzielen.

Quelle:
FFA-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | presse@ffa.de
Filmförderungsanstalt | German Federal Film Board
Große Präsidentenstraße 9 | 10178 Berlin

FFA-Referenzförderung: Antragsschluss 31. Januar 2020

Berlin – Produzent*innen und Verleiher*innen, die für 2019 Referenzmittel beantragen wollen, müssen ihre Unterlagen bis zum 31. Januar 2020 bei der FFA im Online-Antragsportal für die Zuerkennung von Referenzfördermitteln eingereicht haben. Dies betrifft die Referenzförderung für Lang- und Kurzfilme sowie die Absatzförderung (Verleih). Anträge, die der FFA zu diesem Termin nicht vorliegen, können erst wieder 2021 bei der Ausschüttung der Referenzmittel für 2020 berücksichtigt werden. Für eine eventuelle Zweit- oder Drittteilnahme können Produzent*innen und Verleiher*innen weitere Zuschauer oder Preise im Online-Portal direkt melden oder sich ggf. nachträglich mit Ihrem Film registrieren, sofern sie insgesamt mehr als 10.000 Referenzpunkte aus noch nicht gemeldeten Zuschauer- und Festivalerfolgen erreicht haben.

Bei der Referenzkurzfilmförderung ist besonders zu beachten, dass die Anträge auf Zuerkennung von Kurzfilmen mit Fertigstellungstermin aus dem Jahr 2017 bis spätestens 31. Dezember 2019 zu stellen sind, um letztmalig an der Referenzförderung teilnehmen zu können. Für alle anderen Fertigstellungstermine gilt der 31.Januar 2020 als spätmöglichster Einreichtermin.

Referenzfilmförderung Produktion: https://ffa-ref-film.ffa.de
Referenzverleihförderung: https://ffa-ref-absatz.ffa.de
Kurzfilmförderung: https://ffa-ref-kurzfilm.ffa.de

Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular muss im Original an die FFA geschickt werden:
Filmförderungsanstalt, z.H. Karin Pennartz, Große Präsidentenstraße 9, 10178 Berli

August-Entscheidungen zum Förderprogramm Filmerbe

Berlin – „Kurz und schmerzlos“, Fatih Akins erster, und „Tiefland“, Leni Riefenstahls letzter Spielfilm, Sönke Wortmanns Kassenschlager „Das Superweib“, wiederentdeckte Dokumentarfilme des Bauhaus-Schülers Alfred Ehrhardt und „KLK an PTX – Die rote Kapelle“, einer der wenigen 70-mm-DEFA-Filme – das sind nur einige Highlights unter den Filmen, deren Restaurierung und Digitalisierung die Gremien des neuen Förderprogramms Filmerbe jetzt beschlossen haben.

Bei den Sitzungen des Gremiums Konservatorisches Interesse am 22. August und des Gremiums Kuratorisches Interesse am 23. August und durch die Entscheidungen des FFA-Vorstands nach Auswertungsinteresse wurden für die Restaurierung und Digitalisierung von insgesamt 36 Spielfilmen, 22 Dokumentationen, 16 Experimentalfilmen, zwei Kurzfilmen und einem Kinderfilm bis zu 2.012.018,36 Euro zugesagt.

Das Förderprogramm Filmerbe ist Anfang 2019 gestartet und stellt für die nächsten zehn Jahre bis zu zehn Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung, die zu gleichen Teilen von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, den Ländern und der Filmförderungsanstalt FFA aufgebracht werden.

Quelle: FFA Newsletter

Haftpflichtschutz für Drohnen und Copter

Weltweite Flüge mit Drohnen sind mit 50 Millionen Euro versichert

Die Zahl der Drohnen steigt rasant. Über 500.000 solcher Fluggeräte gab es laut der Deutschen Flugsicherung bereits 2017 in Deutschland. Bis zum Jahr 2020, so Prognosen, wird sich die Zahl verdreifachen. Steigender Flugverkehr bedeutet auch steigende Risiken. Was vielen Drohnen-Neulingen nicht immer bewusst ist: Wenn ihr Gerät einen Schaden verursacht, müssen sie unabhängig von der Ursache dafür haften.

„Das deutsche Luftverkehrsgesetz verpflichtet alle Drohnenflieger eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ohne Versicherung, und das gilt auch für Hobbypiloten, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Sofern eine private Haftpflichtversicherung vorhanden ist, empfiehlt es sich diese zu prüfen: Leider decken die Policen häufig nicht ausreichend die Risiken beim Fliegen mit Drohnen ab. Wer mit einer Drohne fliegt, sollte zu einem Versicherer wechseln, der sein Vertragswerk zum Thema Drohne auf dem aktuellen Stand hat. Hierbei sollte auch der Einsatz im Ausland für den Urlaub abgesichert sein“, kommentiert Drohnenexperte Thomas Radetzki.

Das Hamburger Unternehmen HAFTPFLICHT HELDEN hat für den Fall der Fälle gemeinsam mit Flug- und Versicherungsexperten eine umfassende Lösung für den Haftpflichtschutz von Drohnen- und Copterpiloten erarbeitet.

Im neuen Drohnen & Copter Haftpflichtschutz sind die Risiken im Pilotenalltag mit 50 Millionen Euro abgesichert, inklusive Best Schutz Garantie. Das Besondere: Dieser Schutz gilt nicht nur in Deutschland, sondern sichert Schäden weltweit ab, sogar in den USA und Kanada. Natürlich muss man sich dabei an geltende Regeln halten, wie beispielsweise die Kennzeichnungspflicht des Fluggerätes sowie das Beachten von Flugverbotszonen über Menschenansammlungen, Industrieanlagen und Flugplätzen.

Obwohl sich die Leistungen von HAFTPFLICHT HELDEN klar an Hobbypiloten richten, sind für Drohnen bis zu einem Gewicht von fünf Kilogramm auch nebenberufliche Tätigkeiten, wie zum Beispiel das Filmen und Fotografieren auf Hochzeiten oder Einnahmen durch einen YouTube-Kanal bis zu einem Umsatz von 20.000 Euro im Jahr, abgesichert.

Mit der Best Schutz Garantie wird sichergestellt, dass der Schutz immer den besten Leistungen am Markt entspricht. Der Schutz kostet 39 Euro pro Jahr und gilt für bis zu drei Fluggeräte.

Quelle: Haftpflicht Helden Pressemitteilung

EP 35 – Kurzfilme für Kids & Teens – Auch der Nachwuchs schaut mit!

Gut kuratierte Kinder- und Jugendfilme sind anscheinend rar in Deutschland. Bei der Förderung der Medienkompetenz könnten Kurzfilme ein spannendes Tool für den Unterricht sein, doch diese sind für Lehrkräfte nur kaum zu erreichen. Sicherlich nicht zuletzt aufgrund der ländergebundenen Bildungspolitik. Ein guter Vorreiter ist u.a. Dänemark mit seinem dänischen Filminstitut. Auf einer Internetplattform werden für einen monatlichen Beitrag Kurzfilme bereitgestellt, die die Lehrkräfte, aufbereitet mit passendem Lehrmaterial, jederzeit nutzen können. Eine Art Netflix mit pädagogisch wertvollen Inhalten. Deutschland hinkt hinterher. Doch auf dem internationalen Kurzfilmfestival für Kinder und Jugendliche Berlin (KUKI) findet man genau das: Gut kuratierte Filme mit Begleitmaterial und einem Forum für Gespräche, gemeinsam mit dem Publikum und den Filmemacher*innen.

Monica Koshka-Stein ist in der heutigen Episode zu Gast und sie erzählt uns nicht nur von ihrer Position als künstlerischer Leitung beim KUKI, sondern wir reden frei von der Leber weg, welche Filme und Serien uns als Kinder berührt und geprägt haben. Kitschig und nur was für Kinder? Nein, ehrlich und aufschlussreich, denn gut kuratierte Kurzfilme für den Nachwuchs sind in Deutschland eine echte Lücke.