Kinobilanz 2021

Berlin, 9. Februar 2022 – Zum zweiten Mal hat Corona 2021 auch das Kinojahr in Deutschland geprägt: Die Besuchs- und Umsatzzahlen liegen erneut knapp zwei Drittel unter den Werten von pandemiefreien Jahren. Den Kinobestand in Deutschland hat dies indessen bislang nicht beschädigt, er liegt weitestgehend auf dem Niveau der Vorjahre.

„Wir blicken auf ein Jahr zurück, das für die Kinos einer Achterbahnfahrt glich“, erläutert Peter Dinges, Vorstand der Filmförderungsanstalt FFA. „Nach sechs Monaten ohne regulären Spielbetrieb kehrte das Kino am ersten Juli-Wochenende fulminant zurück. Die Besuchszahlen lagen trotz Corona-Beschränkungen deutlich über denen des entsprechenden Wochenendes 2019. Die Menschen haben die Wiedereröffnungen herbeigesehnt und wollten endlich wieder ins Kino. Dann kamen „Fast & Furious 9“, „Kaiserschmarrndrama“, „Die Schule der magischen Tiere“, „Contra“ und natürlich der neue Bond – aber seit November eben auch steigende Infektionszahlen und neue Beschränkungen, in deren Folge der Kinobesuch im Vergleich zum Oktober deutlich gesunken ist. Trotzdem hatten wir im November und Dezember 2021 beinahe 11 Mio. Kinobesuche.“

Die Zahl der Kinobesuche ging 2021 im Vergleich zu 2019, dem letzten Corona-freien Jahr, insgesamt um 64,5 Prozent auf 42,1 Mio. zurück, der Umsatz um 63,6 Prozent auf 373,2 Mio. Euro. Das zweite Halbjahr, in dem ein eingeschränkter Spielbetrieb möglich war und in dem 98,1 % der Ticketverkäufe stattfanden und 98,2 % des Umsatzes erwirtschaftet wurde, weist gegenüber dem zweiten Halbjahr 2019 lediglich ein Minus von 36,5 Prozent bei den Besuchen und 34,9 Prozent beim Umsatz auf. Im Vergleich zu 2020 stieg die Zahl der Kinobesuche um 10,4 Prozent, der Umsatz stieg um 17,4 Prozent.

„Besonders erfreulich ist, dass unsere Kino-Infrastruktur bislang keinen Schaden genommen hat“, erklärt Peter Dinges. „Die wichtigsten Kennzahlen – Standorte, Kinounternehmen, Spielstätten, Leinwände und Sitzplätze – sind im Vergleich zu den Vorjahren weitestgehend unverändert.“

2021 betrieben 1.228 Kinounternehmen (+0,1 %) 1.723 Spielstätten (-0,3 %) mit 4.931 Leinwänden (+0,1 %) und 789.688 Sitzplätzen (-0,5 %). Die Zahl der Orte mit eigenen Kinos ist um vier (-0,4 %) auf 939 gesunken.

Der meistgesehene Film 2021* ist „Keine Zeit zu sterben“, der am 30. September gestartet ist: 5,9 Mio. Besuche. Mit einem ungewöhnlich großen Abstand folgt der Zweitplatzierte „Spider Man: No Way Home“, für den nach seinem Kinostart am 15. Dezember in nur 17 Tagen 2,6 Mio. Tickets verkauft wurden. Insgesamt wurden 22,6 Mio. Tickets für US-amerikanische Filme verkauft, deren Marktanteil sich nach 45,7 Prozent im Vorjahr mit 54,7 Prozent wieder an gewohnte Werte annähert. Der Marktanteil deutscher Filme liegt nach pandemiebedingten 35,1 Prozent im Vorjahr nun bei 21,7 Prozent. Meistgesehener deutscher Film ist „Die Schule der magischen Tiere“ mit 1,3 Mio. verkauften Tickets auf Platz sechs, gefolgt von „Kaiserschmarrndrama“ mit 1,1 Mio. Besuchen auf Platz sieben.

„Die deutschen Kinos haben auch das zweite Coronajahr relativ unbeschadet überstanden“, resümiert Peter Dinges. „Ob das so bleibt und wie sich die Pandemie auf die anderen Film-Branchen – die Verleihe, die Produktion, die filmtechnischen Betriebe – auswirkt, werden die nächsten Monate zeigen. Das Publikum jedenfalls ist da und freut sich auf großartige Filme und eine neue Kinonormalität – auch das haben uns die Zahlen nach der Wiedereröffnung im Juli 2021 gezeigt.“

* Besuchszahlen nach Meldungen der Verleihfirmen

Zum Download: Das Kinojahr 2021

Quelle: FFA Newsletter

Corona-Krise: Bundes- und Länderförderer starten Hilfsprogramm für die Film- und Medienbranche

Die Corona-Krise stellt die gesamte Film- und Medienbranche vor existenzielle Herausforderungen. Um die Branche mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln bestmöglich zu unterstützen, haben die Bundes- und Länderförderer ein gemeinsames Hilfsprogramm mit Maßnahmen für die Bereiche Produktion, Verleih und Kino entwickelt, das schnell und unbürokratisch umgesetzt werden soll.

Das Hilfsprogramm umfasst ein Gesamtvolumen von 15 Mio. Euro und wird gemeinsam getragen von den Länderförderern FilmFernsehFonds Bayern (FFF), Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein (FFHSH), Film- und Medienstiftung NRW (FMS), HessenFilm, Medienboard Berlin-Brandenburg (MBB), Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG), Mitteldeutsche Medienförderung (MDM), nordmedia sowie der Filmförderungsanstalt (FFA) und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit DFFF, Kultureller Filmförderung, GMPF.

Das Hilfsprogramm bezieht sich auf von verschiedenen Fördereinrichtungen gemeinsam geförderte Projekte und soll dort greifen, wo alle anderen im Kontext der Corona-Krise ergriffenen Hilfsmaßnahmen und Förderprogramme des Bundes und der Länder nicht in Anspruch genommen werden können. Das Hilfsprogramm tritt mit Veröffentlichung in Kraft.

Anhang zur FFA Pressemeldung vom 27. März 2020

Hilfsprogramm der Bundes‐ und Länderförderer für die Film‐ und Medienbranche. Die Bundes‐ und Länderförderer haben ein gemeinsames Hilfsprogramm für in der Regel gemeinschaftlich geförderte Projekte mit Maßnahmen in den Bereichen Produktion, Verleih und Kino entwickelt. Das Hilfsprogramm tritt mit Veröffentlichung in Kraft und umfasst folgende Maßnahmen:

Im Bereich Produktion

  • Hilfen für Projekte mit geplantem Produktionsbeginn bis zum 30.06.2020, für die bis zum 18.03.2020 bereits eine schriftliche Förderzusage bzw. ein Bewilligungsbescheid vorlag.
  • Verzicht auf Rückforderung bereits ausgezahlter, zweckgemäß verausgabter Mittel bei pandemie‐bedingtem Abbruch der Dreharbeiten
  • Sonderhilfen für Mehrkosten bei pandemie‐bedingter Unterbrechung und Verschiebung von Dreharbeiten
  •  Mehrkostenförderung als bedingt‐rückzahlbares zinsloses Darlehen, Nachbewilligungen der BKM werden als Zuschüsse ausgereicht
  • (Teil‐)Verzicht auf Eigenanteil im begründeten Fall
  • Regionaleffekte auf Mehrkostenförderung nur soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll
  • Zur Finanzierung der Maßnahmen wird ein virtueller Fonds in Höhe von 10 Mio. Euro
    gebildet werden, zu dem Bundes‐ und Länderförderer anteilig beitragen.
  • Die Mehrkosten können bis zu 30% der ursprünglich kalkulierten, anerkennungsfähigen
    Herstellungskosten des deutschen Produzenten gefördert werden. Die Berechnungsgrundlage erfolgt unter Abzug der anteiligen Senderbeteiligung. Die Förderung der Mehrkosten werden die projektbeteiligten Förderer in der Regel bis max.30% ihrer ursprünglichen Fördersumme tragen.
  • Allen projektbeteiligten Förderern ist zeitgleich ein gleichlautender Antrag vorzulegen.
    Der Hauptländerförderer wird für die anderen beteiligten Länderförderer eine
    Plausibilitätsprüfung der Mehrkosten vornehmen. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten,80 % nach Plausibilitätsprüfung und 20 % nach Prüfung der Schlussabrechnung.
  • Sperrfristen sollen reduziert werden können, wenn die Partner hierüber Einvernehmen erzielen.

Quelle:
FFA-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | presse@ffa.de
Filmförderungsanstalt | German Federal Film Board
Große Präsidentenstraße 9 | 10178 Berlin