Berlin – Produzent*innen und Verleiher*innen, die für 2019 Referenzmittel beantragen wollen, müssen ihre Unterlagen bis zum 31. Januar 2020 bei der FFA im Online-Antragsportal für die Zuerkennung von Referenzfördermitteln eingereicht haben. Dies betrifft die Referenzförderung für Lang- und Kurzfilme sowie die Absatzförderung (Verleih). Anträge, die der FFA zu diesem Termin nicht vorliegen, können erst wieder 2021 bei der Ausschüttung der Referenzmittel für 2020 berücksichtigt werden. Für eine eventuelle Zweit- oder Drittteilnahme können Produzent*innen und Verleiher*innen weitere Zuschauer oder Preise im Online-Portal direkt melden oder sich ggf. nachträglich mit Ihrem Film registrieren, sofern sie insgesamt mehr als 10.000 Referenzpunkte aus noch nicht gemeldeten Zuschauer- und Festivalerfolgen erreicht haben.

Bei der Referenzkurzfilmförderung ist besonders zu beachten, dass die Anträge auf Zuerkennung von Kurzfilmen mit Fertigstellungstermin aus dem Jahr 2017 bis spätestens 31. Dezember 2019 zu stellen sind, um letztmalig an der Referenzförderung teilnehmen zu können. Für alle anderen Fertigstellungstermine gilt der 31.Januar 2020 als spätmöglichster Einreichtermin.

Referenzfilmförderung Produktion: https://ffa-ref-film.ffa.de
Referenzverleihförderung: https://ffa-ref-absatz.ffa.de
Kurzfilmförderung: https://ffa-ref-kurzfilm.ffa.de

Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular muss im Original an die FFA geschickt werden:
Filmförderungsanstalt, z.H. Karin Pennartz, Große Präsidentenstraße 9, 10178 Berli