FFA legt Studie „Top-25-Filmtitel 1. Halbjahr 2023“ vor

Berlin, – Ergänzend zu der Veröffentlichung „Das Kinohalbjahr 2023“ mit den Kino- und Filmergebnissen Januar bis Juni legt die Filmförderungsanstalt FFA nun wieder eine Auswertung der Top-25-Filmtitel des 1. Halbjahres und ihrer Besucher*innen vor.

Die Studie enthält neben soziodemografischen sowie kino- und filmspezifischen Merkmalen der Besucher*innen der einzelnen Top-25-Filme auch Analysen hinsichtlich der Motivation der Kinobesucher*innen, aktuelle Daten zur Altersstruktur sowie zu Haushaltsgrößen, Berufsgruppen und vieles mehr.

Zum Download: Auswertung der Top-25-Filmtitel des 1. Halbjahres 2023 nach soziodemografischen sowie kino- und filmspezifischen Informationen auf Basis des GfK-Konsument*innen-Panels
Das Kinohalbjahr – Kino- und Filmergebnisse Januar bis Juni 2023

Quelle: FFA Pressemitteilung

Flexibler, diverser, nachhaltiger: Hessische Filmförderung geht neue Wege

HessenFilm und Medien stellt sich mit flexibleren Förderbereichen, neuer Jurystruktur und mehr Geld für die Stoffentwicklung neu auf.

Mehr Geld und mehr Zeit für vielfältigere Geschichten, ein erweitertes Förderspektrum und der Abbau bürokratischer Hürden: Die HessenFilm und Medien GmbH stellt sich unter anderem mit einer neuen Förderrichtlinie neu auf. Dazu gehören flexiblere Förderstrukturen, ein Fokus auf den Nachwuchs und auf die Strukturen am Standort. Seit dem 1. Januar sind Produktionen zudem verpflichtet, ökologische Mindeststandards zu erfüllen.

“Wir haben uns gemeinsam das Ziel gesetzt, dass die HessenFilm eine der progressivsten Filmförderungen in Deutschland wird”, erläutert Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn. “Dazu gehören künstlerischer Wagemut, die Förderung junger Talente, Vielfalt, soziale und öko-logische Nachhaltigkeit und transparente Strukturen. Bereits in den vergangenen beiden Jahren hat die HessenFilm und Medien unter der Geschäftsführung von Anna Schoeppe zentrale Herausforderungen erfolgreich angepackt – die neue Förderrichtlinie ist ein großer Schritt in diesem Strategieprozess. Eine wichtige Basis geben wir als Land der HessenFilm, indem wir – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – die Filmförderung von einem Bürgschaftsmodell auf eine Finanzierung durch echte Haushaltsmittel des Landes umgestellt haben. Auch dadurch ist der Fördertopf nun so flexibel, dass er eine Schwerpunktsetzung für die Bedürfnisse des Standortes ermöglicht.”

“Um Filmschaffenden aus Hessen und denen, die in Hessen drehen und produzieren wollen, weiter den Rücken für ihren Erfolg zu stärken und ihnen bestmögliche Bedingungen zu bieten, haben wir unsere Förderung grundlegend neu aufgestellt,” so Anna Schoeppe, Geschäftsführerin der HessenFilm und Medien. “Mit der neuen Richtlinie erhalten Filmschaffende und ins-besondere der filmische Nachwuchs besonders viel Flexibilität für die Entwicklung ihrer Geschichten und können so in Genres oder Formate eintauchen und besser auf einen sich rasch ändernden Markt reagieren. Unsere Förderinstrumente greifen nun zudem noch besser ineinander, was den gesamten Förderprozess verschlankt.”

Fokus auf Stoffentwicklung und Produktionsvorbereitung

Mit einem klaren Fokus auf die Entwicklung von Geschichten setzt die neue Richtlinie der HessenFilm finanziell und konzeptionell verstärkt auf die Stoffentwicklung als Voraussetzung für qualitativ hochwertige Filme und Serien. In Zukunft können Projekte bereits ab der ersten Projektidee eine Förderung erhalten. Die HessenFilm ermöglicht durch ein neues Fördersystem die gleichzeitige Beantragung mehrerer Förderarten – das baut bürokratische Hürden ab und stärkt die Freiräume der Filmschaffenden.

Über Anträge aus dem Bereich Stoffentwicklung entscheidet in Zukunft außerdem eine eigene Jury mit einem spezifischen Blick für diese frühen Projektstadien.

Stärkung des hessischen Nachwuchses und der Strukturen am Standort

Die Möglichkeit der gleichzeitigen Förderung von mehreren Projekten für hessische Nach-wuchsunternehmen bleibt, und zusätzlich erhalten jetzt auch etablierte hessische Produktions-firmen die Möglichkeit einer Paketförderung von bis zu fünf Projekten. Mit dieser Strukturfördermaßnahme wird der Übergang von jungen Produktionsunternehmen zu einem sich am Markt etablierten Unternehmen gefördert.

Der erforderliche Hessen-Effekt (Betrag der Fördersumme, der in Hessen ausgegeben werden muss) wird bei Filmen mit Produktionskosten von über 1,5 Millionen Euro von 150 Prozent auf 125 Prozent gesenkt. Unnötige Umzüge von Dreharbeiten werden so vermindert, eine grünere Filmproduktion gefördert. Ökologische Mindeststandards sind seit 1. Januar 2022 verpflichtend.

Mit dem Erfolgsdarlehen können Produzentinnen und Produzenten, die ein gefördertes Projekt abgeschlossen haben, die eigentlich zurückzuzahlenden Fördermittel für ein neues Projekt ver-wenden. Das fördert langfristige Beziehungen zum Standort.

Mehr Geld für Filmkultur, mehr Vielfalt 

Das Land hat die zur Verfügung stehende Summe für die Festivalförderung 2022 um weitere 550.000 Euro erhöht und damit bereits die im Koalitionsvertrag zugesagte Verdoppelung zu 2019 erreicht. Die Erhöhung soll auch die faire Bezahlung der Mitarbeitenden sicherstellen. Jährliche Festivals können zudem eine Festbetragsfinanzierung beantragen, um zuverlässiger planen zu können.

Mit dem Haushalt 2022 erhält die HessenFilm und Medien erneut zusätzliche Mittel für die Unterstützung der Kinos im ländlichen Raum. Auch 2022 können so in Verbindung mit dem Programm Ins Freie! wieder zahlreiche Kino-Open-Air-Veranstaltungen stattfinden. So wird die Struktur der Kinos nachhaltig gestärkt.

Die Medienförderung (zuvor: Innovative digitale audiovisuelle Inhalte) wird erweitert. Digitale oder audiovisuelle Projekte wie Virtual und Augmented Reality, Webserien oder Games können nun auch Projektförderung beantragen (maximale Fördersumme 50.000 Euro).

Die neue Richtlinie legt ein besonderes Augenmerk auf die Vielfalt vor und hinter der Kamera. Auch die Jurymitglieder und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HessenFilm sensibilisieren sich in Anti-Diskriminierungsworkshops. Die Filmförderung fördert diversitätssensible Beratung und Mentoring, Kinderbetreuung während Dreharbeiten sowie diskriminierungskritische Lektorate in der Stoffentwicklung. Mit dem Weiterbildungsprogramm STEP hat die HessenFilm bereits 2020 eine Förderung mit Schwerpunkt auf unterrepräsentierte Gruppen in der Filmbranche entwickelt, die künftig weiter ausgebaut werden soll.

Die neue Förderrichtlinie ist hier einsehbar.

FFA vergibt 12,8 Mio. Euro Referenzförderung für Kino, Verleih und Kurzfilm

Berlin – Die Referenzförderung der FFA sorgt auch im Jahr 2022 für Planungssicherheit: Für gute Besuchszahlen, Festivalteilnahmen oder bedeutsame Filmpreise deutscher Kino- und Kurzfilme im pandemiegeprägten Jahr 2021 vergibt die FFA eine automatische Förderung von insgesamt 12.791.668 Euro. Trotz sechsmonatiger Schließzeit und vieler Einschränkungen des Kinobetriebs im Jahr 2021 erreichten 36 Spiel-, Kinder- und Dokumentarfilme und 51 Kurzfilme die Schwellenwerte für eine nachträgliche Förderung ohne Gremienentscheidung.

Im Produktionsbereich werden insgesamt 9,8 Mio. Euro Referenzförderung ausgeschüttet. Pro verkaufter Kinokarte und erreichtem Festivalpunkt ergibt sich in diesem Jahr ein Förderbetrag von 92 Cent. Verleihunternehmen erhalten eine automatische Förderung von 2,4 Mio. Euro, pro Referenzpunkt werden 27 Cent ausgezahlt. Für Produzent*innen, deren Kurzfilme bei nationalen und internationalen Filmfestivals teilgenommen haben oder ausgezeichnet wurden, werden Fördergelder von insgesamt 596.400 Euro bereitgestellt.

Sowohl im Bereich Produktion als auch im Bereich Verleih belegt die Constantin Film den ersten Platz. Das Münchener Unternehmen erhält für drei erfolgreiche deutsche Kinoproduktionen insgesamt 1,9 Mio. Euro und für den Verleih von vier besucherstarken Filmen eine Förderung von 643.221 Euro. Mit 1,3 Mio. Euro im Bereich Produktion und 249.045 Euro im Bereich Verleih erzielt die Kriminalkomödie „Kaiserschmarrndrama“ bei der diesjährigen Referenzförderung die höchsten Fördersummen. Der Dokumentarfilm „Herr Bachmann und seine Klasse“ kann die meisten Punkte für Festivalteilnahmen und Auszeichnungen verbuchen und wird mit 460.273 Euro belohnt. Die höchste Förderung bei den Kurzfilmen erhält der FFA-Short-Tiger-Gewinner „Wochenbett“ mit 35.547 Euro.

Auch 2022 wird es für Filme, deren Verwertung von den pandemiebedingten Einschränkungen im Vorjahr erheblich betroffen waren, eine einmalige strukturelle Sonderförderung geben. Informationen und Antragsfrist für die nachträgliche „Sonderförderung Produktion und Verleih“ werden von der FFA zeitnah bekanntgegeben.

FFA-Referenzfördergelder können von den Produzent*innen und Verleihfirmen innerhalb von drei Jahren für neue Kinoprojekte verwendet werden. Die Listen der Referenzförderung Produktion, Verleih und Kurzfilm 2022 sind hier abrufbar.

Quelle: FFA Newsletter

Deutsche Filmförderungen unterstützen ukrainische Filmcommunity mit 100.000 Euro

Angesichts der humanitären Notlage und des Krieges in der Ukraine ist Zusammenhalt wichtiger denn je: Die deutschen Filmförderungen verurteilen den Einmarsch Putins aufs Schärfste und senden mit ihrem gemeinsamen Vorgehen ein Zeichen der Solidarität an die ukrainischen Filmschaffenden und ihre Familien.

Insgesamt 100.000 Euro geben die deutschen Filmförderungen in den Notfallfonds “Emergency Fund for Filmmakers”, den die weltweite Initiative “International Coalition for Filmmakers at Risk” (ICFR) kurzfristig aufgrund des Kriegs in der Ukraine eingerichtet hat.

Gleichzeitig drücken die deutschen Filmförderungen ihren großen Respekt gegenüber allen russischen Filmschaffenden aus, die dem Krieg öffentlich und sichtbar widersprechen.
Die IFCR setzt sich für verfolgte und gefährdete Filmemacher*innen auf der ganzen Welt ein und kämpft dafür, dass diese ihre Arbeit auch unter widrigen Bedingungen fortsetzen können.

Mehr Infos zum Emergency Fund der ICFR unter: https://www.icfr.international/news/solidarity-with-ukraine/

Filmförderungsanstalt FFA, FilmFernsehFonds Bayern, Film- und Medienstiftung NRW, HessenFilm und Medien, Medienboard Berlin-Brandenburg, MFG – Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg, Mitteldeutsche Medienförderung, MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein, MV Filmförderung, nordmedia – Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen.

Über HessenFilm und Medien
Als erste Ansprechpartnerin in Sachen Filmförderung stärkt die HessenFilm und Medien die hessische Film- und Medienbranche und hilft dem Land, seine Position als Kultur- und Wirtschaftsstandort für die Zukunft weiter auszubauen. Sie unterstützt sowohl die künstlerische wie auch die  kommerzielle Qualität von Filmproduktionen, um optimale Bedingungen für die hessische Kreativwirtschaft zu schaffen. Gesellschafter der HessenFilm und Medien GmbH sind das Land Hessen (90 Prozent) und der Hessische Rundfunk (zehn Prozent).
Mehr Informationen unter: www.hessenfilm.de

Quelle: Pressemitteilung HessenFilm und Medien GmbH